Handballverband Mittelrhein
Amtliche Mitteilungen
DHB
AM 14 2011
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An
die
Mitglieder
des EP,
Geschäftsstellen
der Verbände,
Anti-Doping-Kommission,
Rechtswarte,
Bundesgericht, Bundessportgericht,
Spielervermittler,
- per E-Mail
Amtliche
Bekanntmachung
von
Berufungen
und
Beschlüssen
des
DHB-Präsidiums
und
der
IHF
A.
Berufungen
B.
Änderungen
des
Anti-Doping-Reglements
C.
IHF-Regel-Ergänzung
Sehr
geehrte
Damen
und
Herren,
liebe
Handballfreunde,
A.
Berufungen
Das
Präsidium
hat
in
seiner
Sitzung
am
06.11.2011
folgende
Berufungen
vorgenommen:
1.)
drei
Beisitzerinnen
der
Frauenkommission
auf
Vorschlag
der
Frauenbeauf-
tragten
Petra
Wosnitzka
gemäß
§
42a
(1)
c)
Satzung:
-
Susanne
Schu,
-
Doris
Birkenbach,
-
Sandra
Pleines.
2.)
Mitglieder
des
Schiedsrichterausschusses
gemäß
§
(1)
Satzung:
-
Jürgen
Rieber,
Schiedsrichter-Lehrwart,
-
Frank
Wenz,
Vertreter
des
Schiedsrichter-A-Kaders,
-
Kai-Sven
Hähner,
Vertreter
des
Ligaverbandes
Frauen,
-
Volker
Zerbe,
Vertreter
des
Ligaverbandes
Männer.
3.)
Mitglied
des
Ehrungsausschusses
gemäß
§
Ehrungsordnung:
-
Erika
Petersen,
Nachfolgerin
von
Inge
Küster.
4.)
Mitglieder
der
Rechts-
und
Satzungskommission
gem.
§
(1)
c)
S.:
-
Reiner
Witte,
Vertreter
des
Ligaverbandes
Männer,
-
Berndt
Dugall,
Vertreter
des
Ligaverbandes
Frauen
B.
Änderung
des
Anti-Doping-Reglements
(DHB-ADR):
Das
Präsidium
hat
in
seiner
Sitzung
am
06.11.2011
Änderungen
des
Anti-Doping-
Reglements
beschlossen,
die
mit
dieser
Veröffentlichung
in
Kraft
treten.
Die
Änderungen
sind
überwiegend
redaktioneller
Art,
die
durch
Änderungen
des
WADA-
und
NADA-Codes
in
der
Version
2.0
vorgegeben
sind.
Sie
sind
in
der
Anlage
aufgelistet,
die
Bestandteil
die-
ser
Amtlichen
Veröffentlichung
ist.
Das
im
DHB-Internet
hinterlegte
Anti-Doping-
Reglement
enthält
bereits
die
vorgenommenen
Änderungen.
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C.
IHF-Regel-Ergänzung:
Der
Rat
der
IHF
hat
folgende
Hinweise/Ergänzungen
zu
den
Internationalen
Handballre-
geln
beschlossen,
die
für
den
Bereich
des
DHB
aufgrund
des
§
Spielordnung
zum
01.07.2012
in
Kraft
treten:
a)
Der
Hinweis
in
Regel
2:1
lautet
wie
folgt:
IHF,
Kontinentalverbände
und
nationale
Verbände
haben
das
Recht,
für
ihren
Be-
reich
abweichende
Regelungen
bezüglich
der
Halbzeitpause
zu
treffen.
Die
Halb-
zeitpause
beträgt
maximal
15
Minuten.
b)
Hinweis
in
Regel
2:10:
IHF,
Kontinentalverbände
und
nationale
Verbände
haben
das
Recht,
für
ihren
Be-
reich
abweichende
Regelungen
bezüglich
der
Anzahl
der
Team-Time-outs
zu
tref-
fen,
wobei
jede
Mannschaft
pro
Spiel
(ausgenommen
Verlängerungen)
Anspruch
auf
drei
Team-Time-outs
von
jeweils
einer
Minute
hat
aber
pro
Halbzeit
nur
2
mög-
lich
sind
(siehe
Hinweis
in
Erläuterung
3).
c)
Hinweis
in
Regel
4:1:
IHF,
Kontinentalverbände
und
nationale
Verbände
haben
das
Recht,
für
ihren
Be-
reich
abweichende
Regelungen
bezüglich
der
Anzahl
von
Spielern
zu
treffen.
Die
maximale
Anzahl
von
16
Spielern
darf
dabei
nicht
überschritten
werden.
d)
Hinweis
in
Erläuterung
3:
Für
den
Fall,
dass
IHF,
Kontinentalverbände
oder
nationale
Verbände
abweichende
Regelungen
gemäß
dem
in
Regel
2:10
aufgeführten
Hinweis
treffen,
hat
jede
Mannschaft
während
der
regulären
Spielzeit
(Verlängerungen
ausgenommen)
An-
spruch
auf
insgesamt
drei
Team
Time-outs.
Pro
Halbzeit
der
regulären
Spielzeit
sind
nur
zwei
Team
Time-outs
möglich.
Zwischen
zwei
Team
Time-outs
einer
Mannschaft
muss
der
Gegner
mindestens
einmal
in
Ballbesitz
sein.
Drei
grüne
Kar-
ten
mit
den
Nummern
1,
2
und
3
stehen
jeder
Mannschaft
zur
Verfügung.
Für
die
erste
Halbzeit
erhält
jede
Mannschaft
die
grünen
Karten
mit
Nummern
1
und
2,
für
die
zweite
Halbzeit
die
Karten
Nr.
2
und
3,
sofern
die
Mannschaft
in
der
ersten
Halbzeit
nicht
mehr
als
ein
Team
Time-out
erhalten
hat.
Für
den
Fall,
dass
die
Mannschaft
in
der
ersten
Halbzeit
zwei
Team
Time-outs
erhalten
hat,
erhält
sie
für
die
zweite
Halbzeit
Karte
Nr.
3.
In
den
letzten
fünf
Spielminuten
der
regulären
Spielzeit
erhält
jede
Mannschaft
lediglich
ein
Team
Time-out.
e)
Ergänzung
in
Regel
17:11:
Entscheidungen
der
Schiedsrichter
und
des
Delegierten
auf
Grund
ihrer
Tatsachenfeststellung
oder
Beurteilung
sind
unanfechtbar.
Mit
freundlichen Grüßen
Deutscher Handballbund
Heinz
Winden
Vizepräsident
Recht
Anlage
ADR
–
Änderungsbeschlüsse - Präsidiumssitzung am 06.11.2011
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Es
handelt
sich
im
Wesentlichen
um
redaktionelle
Änderungen,
die
durch
den
Text
des
NADACo-
de
in
der
Version
2.0
vorgegeben
sind
Antrag
Nr.
Anti-Doping-Reglement
aktueller Text
Änderungs-Anträge,
Vorschläge
1
K
2.3
Die
Weigerung
oder
das
Unterlassen
ohne
zwingenden
Grund,
sich
nach
entsprechen-
der
Aufforderung
einer
nach
den
anwend-
baren
Anti-Doping-Bestimmungen
zulässigen
Probenahme
zu
unterziehen,
oder
jede
an-
derweitige
Umgehung
einer
Probenahme.
Das
Wort
„Aufforderung“
ist
durch
das
Wort
„Benach
-
richtigung“
zu
ersetzen.
2
2.6.2K
Der
Besitz
durch
einen
Athletenbetreuer
In-
nerhalb
des
Wettkampfes
von
Verbotenen
Methoden
oder
Verbotenen
Substanzen,
o-
der
der
Besitz
„……………..“
Außerhalb
des
Wettkampfes
von
Methoden
oder
Substan-
zen,
die
Außerhalb
des
Wettkampfes
verbo-
ten
sind,
sofern
der
Besitz
in
Verbindung
mit
einem
Athleten,
einem
Wettkampf
oder
ei-
nem
Training
steht.
In
die
Platzhalter
ist
einzufügen:
„durch
einen
Athle-
tenbetreuer“
3
3.2.2
Abweichungen
von
einem
ande-
ren
International
Standard
oder
von
einer
anderen
Anti-Doping-Bestimmung
oder
Ausführungsbestimmung,
die
nicht
die Ur-
sache
für
ein
Von
der
Norm
abweichendes
Analyseergebnis
oder
für
einen
anderen
Verstoß
gegen
Anti-Doping-Bestimmungen
waren,
bewirken
nicht
die
Ungültigkeit
der
entsprechenden Ergebnisse.
Die
Worte
„die
Ursache“
sind
durch
„
ursächlich“
und
die
Worte
„der
entsprechenden
Ergebnisse“
durch
„dieser
Ergebnisse
“
zu
ersetzen.
4
4.4
Medizinische
Ausnahmegenehmigungen
Das Vorhandensein einer
Verbotenen Substanz
im Körper eines
Athleten
unter Vorliegen einer
entsprechenden
Medizinischen
Ausnahmege-
nehmigung
stellt keinen Verstoß gegen Anti-
Doping-Bestimmungen gemäß Artikel 2 dar. Das
Verfahren zum Antrag und zur Ausstellung von
Medizinischen Ausnahmegenehmigungen
richtet
sich nach dem
Standard für Medizinische Aus-
nahmegenehmigungen.
Ersetze
den
Wortlaut
des
Artikel
4.4
durch
folgenden
Wortlaut:
Das
Vorhandensein
einer
Verbotenen
Substanz oder
ihrer Metaboliten oder Marker (Art 2.1), der Ge-
brauch oder der Versuch des Gebrauchs einer
Verbotenen Substanz oder Verbotenen Methoden
(Art. 2.2), der Besitz Verbotener Substanzen und
Verbotener Methoden (Art. 2.6) oder die Verabrei-
chung oder der Versuch der Verabreichung von
einer Verbotenen Substanz oder einer Verbotenen
Methode (Art. 2.8) unter Vorliegen einer gültigen
Medizinischen Ausnahmegenehmigung, die ge-
mäß dem International Standard for Therapeutic
Use Exemptions und/oder dem Standard für Medi-
zinische Ausnahmegenehmigungen ausgestellt
wurde,
stellt
keinen
Verstoß
gegen
Anti-Doping-
Bestimmungen
dar.
5
5.4.1
Die
Durchführung
der
Dopingkontrollen
richtet
sich
nach
dem
„…………….“
Standard
für
Do-
pingkontrollen.
Füge
in
die
Platzhalter
ein:
„International
Standard
for Testing und/oder dem
“
6
5.5.1
Die
NADA
wählt
die
zu
kontrollierenden
Athleten
nach
eigenem
Ermessengemäß
den
Vorgaben
des
NADC
und
unter
Berücksichtigungsportwissenschaft-
licher
Erkenntnisse
aus.
Sie
schuldet
keine
Begründung
für
die
getroffene
Auswahl.
5.5.1
Die
NADA
wählt
die
zu
kontrollierenden
Athleten
nach
eigenem
Ermessen
gemäß
den
Vorgaben
des
NADC
und
unter
Berücksichtigung
sportwissenschaftlicher
Erkenntnisse
aus.
Sie
schuldet
keine
Begründung
für
die
getroffene
Auswahl.
Das Auswahlverfahren richtet sich nach
den jeweils einschlägigen Bestimmungen des
Standards
für
Dopingkontrollen.
7
Neu: 5.5.2
Bei Athleten, die Vorläufig Suspendiert oder ge-
sperrt sind, können während der Vorläufigen Sus-
pendierung bzw. der Sperre Trainingskontrollen
durchgeführt
werden.
8
7.1
2.
Satz
Füge
nach
dem
Wort
„Ergebnismanagement“
die
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Worte
„für Spieler, die dem RTP oder NTP angehö-
ren sowie
“
Satz
erhält
folgenden
neuen
Wortlaut:
Unbeschadet dessen können in diesen und allen
sonstigen Fällen neben dem DHB der zuständige
Verband, der Anti-Doping-Beauftragte, die NADA,
die EHF, die IHF und die WADA Strafverfolgungs-
und Strafanträge stellen.
9
7.1.1
Ergebnismanagement
bezeichnet
den
Vor-
gang
ab
Kenntnis
von
einem
Von
der
Norm
abweichenden
oder
Atypischen
Analyseer-
gebnis
oder
von
einem
möglichen
anderen
Verstoß
gegen
Anti-Doping-Bestimmungen
oder
von
einem
möglichen
Meldepflichtver-
stoß
oder
einer
Versäumten
Kontrolle
bis
zur
Durchführung
eines
Disziplinarverfahrens.
7.1.1
Ergebnismanagement
bezeichnet
den
Vorgang
ab
Kenntnis
von
einem
Von
der
Norm
abweichenden
o-
der
Atypischen
Analyseergebnis
oder
von
einem
mög-
lichen
anderen
Verstoß
gegen
Anti-Doping-
Bestimmungen
oder
von
einem
möglichen
Melde-
pflichtversäumnis
oder
einer
Versäumten
Kontrolle
bis
zu
Durchführung
eines
Disziplinarverfahrens.
10
7.2.1.1
Bei
Dopingkontrollen
der
NADA
wird
nach
Erhalt
ei-
nes
Von
der
Norm
abweichenden
Analyseergebnis-
ses
der
A-Probe
von
der
NADA
die
Code-Nummer
der
Probe
dekodiert
und
eine
erste
Überprüfung
durchgeführt,
um
festzustellen,
ob:
(a)eine
gültige
Medizinische
Ausnahmegenehmigung
vorliegt,
oder…
7.2.1.1
Bei
Dopingkontrollen
der
NADA
wird
nach
Erhalt
ei-
nes
Von
der
Norm
abweichenden
Analyseergebnis-
ses
der
A-Probe
von
der
NADA
die
Code-Nummer
der
Probe
dekodiert
und
eine
erste
Überprüfung
durchgeführt,
um
festzustellen,
ob:
(a)eine
gültige
Medizinische
Ausnahmegenehmigung
gemäß dem International Standard for Therapeutic
Use Exemptions und/oder dem Standard für Medi-
zinische Ausnahmegenehmigungen bewilligt wur-
de
oder
bewilligt
wird,
oder
11
7.2.1.2
Bei
Dopingkontrollen
anderer
Anti-Doping-
Organisationen
wird
nach
Erhalt
eines
Von
der
Norm
abweichenden
Analyseergebnisses
der
A-Probe
von
der
jeweiligen
Organisation
die
Code-Nummer
der
Probe
dekodiert
und
eine
erste
Überprüfung
durch-
geführt,
um
festzustellen,
ob:
(a)eine
gültige
Medizinische
Ausnahmegenehmigung
vorliegt,
oder
7.2.1.2
Bei
Dopingkontrollen
anderer
Anti-Doping-
Organisationen
wird
nach
Erhalt
eines
Von
der
Norm
abweichenden
Analyseergebnisses
der
A-Probe
von
der
jeweiligen
Organisation
die
Code-Nummer
der
Probe
dekodiert
und
eine
erste
Überprüfung
durchge-
führt,
um
festzustellen,
ob:
(a)
eine
gültige
Medizinische
Ausnahmegenehmigung
gemäß dem International Standard for Therapeutic
Use Exemptions und/oder dem Standard für Medi-
zinische Ausnahmegenehmigungen bewilligt wur-
de
oder
bewilligt
wird,
oder
12
7.2.2.2
Hat
die
erste
Überprüfung
ergeben,
dass
keine
gülti-
ge
Medizinische
Ausnahmegenehmigung,
kein
ge-
mäß
dem
Standard
für
Medizinische
Ausnahmege-
nehmigungen
festgelegter
Sonderfall
oder
keine
of-
fensichtliche
Abweichung,
welche
das
Von
der
Norm
abweichende
Analyseergebnis
verursacht
hat,
vor-
liegt,
teilt
die
für
das
Ergebnismanagement
zuständi-
ge
Anti-Doping-Organisation
dem
betroffenen
Athle-
ten
unverzüglich
schriftlich
per
Einschreiben
mit
Rückschein
an
die
letzte
ihr
bekannte
Adresse
Fol-
gendes
mit:
7.2.2.2
Hat
die
erste
Überprüfung
ergeben,
dass
keine
gültige
Medizinische
Ausnahmegenehmigung,
kein
gemäß
dem
Standard
für
Medizinische
Ausnahmegenehmi-
gungen
festgelegter
Sonderfall
oder
keine
offensicht-
liche
Abweichung,
welche
das
Von
der
Norm
abwei-
chende
Analyseergebnisverursacht
hat,
vorliegt,
teilt
die
für
das
Ergebnismanagement
zuständige
Anti-
Doping-Organisation
dem
betroffenen
Athleten
unver-
züglich
schriftlich
per
Einschreiben
mit
Rückschein
an
die
letzte
ihr
bekannte
Adresse
Folgendes
mit:
NEU:
(d) den festgelegten Tag, Zeit und Ort für die Ana-
lyse der B-Probe, falls der Athlet oder die Anti-
Doping-Organisation sich für die Analyse der B-
Probe
entscheidet.
13
7.3.3
Die
NADA
meldet
ein
Atypisches
Analyseergebnis
grundsätzlich
nicht
vor
Abschluss
der
weiteren
Un-
tersuchungen
und
vor
dem
Ergebnis,
ob
das
Atypi-
sche
Analyseergebnis
ein
Von
der
Norm
abweichen-
des
Analyseergebnis
darstellt.
Stellt
die
NADA
oder
die
andere
Anti-Doping-
Organisation
fest,
dass
die
B-Probe
vor
Abschluss
der
weiteren
Untersuchungen
nach
Artikel
7.3
analy-
siert
werden
sollte,
so
kann
die
Analyse
der
B-Probe
nach
Benachrichtigung
des
Athleten
durchgeführt
werden,
wobei
die
Benachrichtigung
das
Atypische
Analyseergebnis
und
die
in
Artikel
7.2.2.2
(b)-(f)
be-
schriebenen
Informationen
enthalten
muss.
7.3.3
Die
NADA
meldet
ein
Atypisches
Analyseergebnis
grundsätzlich
nicht
vor
Abschluss
der
weiteren
Unter-
suchungen
und
vor
dem
Ergebnis,
ob
das
Atypische
Analyseergebnis
ein
Von
der
Normabweichendes
A-
nalyseergebnis
darstellt.
Stellt
die
NADA
oder
die
andere
Anti-Doping-
Organisation
fest,
dass
die
B-Probe
vor
Abschluss
der
weiteren
Untersuchungen
nach
Artikel
7.3
analysiert
werden
sollte,
so
kann
die
Analyse
der
B-Probe
nach
Benachrichtigung
des
Athleten
durchgeführt
werden,
wobei
die
Benachrichtigung
das
Atypische
Analyseer-
gebnis
und
die
in
Artikel
7.2.2.2
(b)-(g)
beschriebenen
Informationen
enthalten
muss
14
13.2.3.1
(d)
Die
NADA
13.2.3.1
(d) Die Nationale Anti-Doping-Organisation des
Landes, in dem der Athlet seinen Wohnsitz hat,
dessen Staatsbürger er ist oder in dem ihm eine
Lizenz
ausgestellt
wurde.
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15
13.2.3.2
In
Fällen
des
Artikels
13.2.2
sind
folgende
Parteien
berechtigt,
den
Rechtsbehelf
bei
den
Schiedsgerich-
ten
einzulegen:
13.2.3.2
In
Fällen
des
Artikels
13.2.2
sind
folgende
Parteien
berechtigt,
den
Rechtsbehelf
bei
den
Schiedsgerich-
ten
einzulegen,
falls sie Antragsteller oder Beteilig-
te im Verfahren vor der ADK waren:
16
13.2.3.2
(d) Die
NADA
13.2.3.2
(d) Die Nationale Anti-Doping-Organisation des
Landes, in dem der Athlet seinen Wohnsitz hat,
dessen Staatsbürger er ist oder in dem ihm eine
Lizenz
ausgestellt
wurde;
17
14.2
Meldung
staatlicher
Ermittlungsbehörden
Die
für
das
Ergebnismanagement
zuständige
Anti-
Doping-Organisation
sowie
die
NADA
sind
nach
Ausübung
pflichtgemäßen
Ermessens
befugt, bei
hinreichendem Verdacht auf einen Verstoß gegen
das Arznei- oder Betäubungsmittelgesetz oder
das Strafgesetzbuch auf Grund Vorliegens eines
Von der Norm abweichenden Analyseergebnis-
ses
noch vor Mitteilung gemäß Artikel 7.2.2 den
Namen des betroffenen
Athleten, die Substanz,
die zu dem
Von der Norm abweichenden Analy-
seergebnis
geführt hat sowie seinen gewöhnli-
chen Aufenthaltsort der
zuständigen
Staatsanwalt-
schaft
oder
dem
Bundeskriminalamt
zu
melden
14.2
Meldung
staatlicher
Ermittlungsbehörden
Die
für
das
Ergebnismanagement
zuständige
Anti-
Doping-Organisation
sowie
die
NADA
sind
nach
Aus-
übung
pflichtgemäßen
Ermessens
befugt,
soweit ein
Verstoß gegen das Strafgesetzbuch, das Arznei-
mittel- bzw. Betäubungsmittelgesetz auf Grund
Vorliegens eines Von der Norm abweichenden
Analyseergebnisses oder eines anderen mögli-
chen Verstoßes gegen Anti-Doping-
Bestimmungen nicht auszuschließen ist, noch vor
Mitteilung gemäß Artikel 7.2.2 den Namen des be-
troffenen Athleten, seinen gewöhnlichen Aufent-
haltsort, die Substanz, die zu dem Von der Norm
abweichenden Analyseergebnis geführt hat oder
die Art des anderen möglichen Verstoßes gegen
Anti-Doping-Bestimmungen sowie weitere rele-
vante Informationen der
zuständigen
Staatsanwalt-
schaft
oder
dem
Bundeskriminalamt
zu
melden.
18
15.3
Koordinierung
und
Zusammenarbeit
Der
DHB,
Athleten
und
andere
Personen
arbeiten
zusammen,
um
ihre
Bemühungen
bei
der
Dopingprävention
abzustimmen,
Erfahrungen
auszutauschen
und
sicherzustellen,
dass
Doping
im
Sport
wirksam
verhindert
wird.
Der DHB bestellt einen oder
mehrere
Anti-Doping-
Beauftragte/n und meldet die-
se/n
der
NADA.
Der
Anti-
Doping-Beauftragte
ist
An-
sprechpartner für
Athleten
und
die
NADA.
15.3
Koordinierung
und
Zusammenarbeit
Der
DHB,
Athleten
und
andere
Personen
arbeiten
zu-
sammen,
um
ihre
Bemühungen
bei
der
Dopingprä-
vention
abzustimmen,
Erfahrungen
auszutauschen
und
sicherzustellen,
dass
Doping
im
Sport
wirksam
verhindert
wird.
Neu:
15.4 Anti-Doping-Beauftragte
Der DHB bestellt einen oder mehrere Anti-Doping-
Beauftragte/n und meldet diese/n der NADA. Der
Anti-Doping-Beauftragte ist Ansprechpartner für
Athleten und die NADA und arbeitet in fragen der
Dopingprävention mit Sportverbänden und Anti-
Doping-Institutionen zusammen.
Auf seinen Antrag hin ist er in allen Anti-Doping-
Angelegenheiten im Präsidium zu hören. Er ist
Weisungen des DHB, seiner Verbände und seiner
Organe nicht unterworfen. Er initiiert und führt
Maßnahmen der Dopingprävention durch. Bei
Verstößen gegen Anti-Doping-Bestimmungen
kann er Strafverfolgungsmaßnahmen einleiten
und
Strafanträge
stellen.
19
17
Verjährung
Gegen
einen
Athleten
oder
eine
andere
Person
kann
nur
dann
ein
Verfahren
auf
Grund
eines
Verstoßes
gegen
Anti-Doping-Bestimmungen
gemäß
dem
NADC
eingeleitet
werden,
wenn
dieses
Verfahren
in-
nerhalb
von
acht
(8)
Jahren
ab
dem
Zeitpunkt
des
festgestellten
Verstoßes
eingeleitet
wird.
17
Verjährung
Gegen
einen
Athleten
oder
eine
andere
Person
kann
nur
dann
ein
Verfahren
auf
Grund
eines
Verstoßes
gegen
Anti-Doping-Bestimmungen
gemäß
dem
NADC
eingeleitet
werden,
wenn
dieses
Verfahren
innerhalb
von
acht
(8)
Jahren
beginnend
ab
dem
Zeitpunkt
des
möglichen
Verstoßes
eingeleitet
wird.
20
Begriffsbestimmungen
Begriffsbestimmungen
21
Nationale
Anti-Doping-Organisation:
Die
von
einem
Land
eingesetzte(n)
Einrichtung(en),
welche
die
primäre
Verantwortung
und
Zuständigkeit
für
die
Einführung
und
Umsetzung
von
Anti-Doping-
Bestimmungen,
die
Steuerung
der
Entnahme
von
Proben,
für
das
Management
der
Kontrollergebnisse
und
für
die
Durchführung
von
Verfahren
auf
nationa-
ler
Ebene
besitzt/
besitzen.
Dazu
zählt
auch
eine
Ein-
richtung,
die
von
mehreren
Ländern
eingesetzt
wur-
de,
um
als
Regionale
Anti-Doping-Organisation
für
diese
Länder
zu
dienen.
Wenn
die
zuständige(n)
Be-
hörde(n)
keine
solche
Einrichtung
einsetzt/
einset-
zen,
fungiert
das
Nationale
Olympische
Komitee
oder
Nationale
Anti-Doping-Organisation:
Die
von
einem
Land
eingesetzte(n)
Einrichtung(en),
welche
die
primäre
Verantwortung
und
Zuständigkeit
für
die
Einführung
und
Umsetzung
von
Anti-Doping-
Bestimmungen,
die
Steuerung
der
Entnahme
von
Proben,
für
das
Management
der
Kontrollergebnisse
und
für
die
Durchführung
von
Verfahren
auf
nationaler
Ebene
besitzt/
besitzen.
Dazu
zählt
auch
eine
Einrich-
tung,
die
von
mehreren
Ländern
eingesetzt
wurde,
um
als
Regionale
Anti-Doping-Organisation
für
diese
Länder
zu
dienen.
Wenn
die
zuständige(n)
Behör-
de(n)
keine
solche
Einrichtung
einsetzt/
einsetzen,
fungiert
das
Nationale
Olympische
Komitee
oder
eine
Handballverband Mittelrhein
Amtliche Mitteilungen
DHB
AM 14 2011
Seite 6 / 40
eine
von
diesem
eingesetzte
Einrichtung
als
Nationa-
le
Anti-Doping-Organisation.
von
diesem
eingesetzte
Einrichtung
als
Nationale
An-
ti-Doping-Organisation.
In Deutschland hat diese
Funktion
die
NADA.
22
Standard:
Ausführungsbestimmungen
zum
NADC;
Standard
für
Meldepflichten,
Standard
für
Dopingkontrollen
und
Standard
für
Medizinische
Ausnahmegenehmigun-
gen.
Standard:
Ausführungsbestimmungen
zum
NADC;
Standard
für
Meldepflichten,
Standard
für
Dopingkontrollen,
Stan-
dard
für
Medizinische
Ausnahmegenehmigungen
und
Standard
für
Datenschutz.
23
Kommentare
Kommentare
24
NEU:
Unzulässige Einflussnahme:
Veränderung zu einem unzulässigen Zweck oder
auf unzulässige Weise; unzulässiger Eingriff; Ver-
schleierung, Täuschung oder Beteiligung an be-
trügerischen Handlungen, um Ergebnisse zu ver-
ändern oder die Einleitung der üblichen Verfahren
zu verhindern; oder Weitergabe falscher Informa-
tionen
an
eine
Anti-Doping-Organisation.
25
Zu
Artikel
2.1.2:
Es
liegt
im
Ermessen
der
für
das
Ergebnismanage-
ment
zuständigen
Anti-Doping-Organisation,
die
B-
Probe
analysieren
zu
lassen,
auch
wenn
der
Athlet
nicht
die
Analyse
der
B-Probe
verlangt.
Zu
Artikel
2.1.2:
Es
liegt
im
Ermessen
der
für
das
Ergebnismanage-
ment
zuständigen
Anti-Doping-Organisation,
die
B-
Probe
analysieren
zu
lassen,
auch
wenn
der
Athlet
die
Analyse
der
B-Probe
nicht
verlangt.
26
Zu
Artikel
2.3:
Das
Unterlassen
oder
die
Weigerung,
sich
nach
ent-
sprechender
Aufforderung
einer
Probenahme
zu
unterziehen,
war
in
fast
allen
vor
dem
Code
beste-
henden
Anti-Doping-Regelwerken
verboten.
Dieser
Artikel
dehnt
die
kennzeichnende
Regelung
aus
der
Zeit
vor
dem
Code
dahingehend
aus,
dass
auch
„je-
de
anderweitige
Umgehung
einer
Probenahme"
ein
verbotenes
Verhalten
ist.
Dementsprechend
läge
beispielsweise
ein
Verstoß
gegen
Anti-Doping-
Bestimmungen
vor,
wenn
nachgewiesen
würde,
dass
sich
ein
Athlet
vor
einem
Dopingkontrolleur
versteckt
hat,
um
die
Aufforderung
oder
die
Dopingkontrolle
zu
umgehen.
Ein
Verstoß
durch
„die
Weigerung
oder
das
Unterlassen,
sich
einer
Probenahme
zu
unter-
ziehen"
kann
sowohl
durch
vorsätzliches
als
auch
durch
fahrlässiges
Verhalten
des
Athleten
begründet
sein,
während
die
„Umgehung“
einer
Probenahme
ein
vorsätzliches
Verhalten
des
Athleten
erfordert.
Zu
Artikel
2.3:
Das
Unterlassen
oder
die
Weigerung,
sich
nach
ent-
sprechender
Benachrichtigung
einer
Probenahme
zu
unterziehen,
war
in
fast
allen
vor
dem
Code
beste-
henden
Anti-Doping-Regelwerken
verboten.
Dieser
Artikel
dehnt
die
Regelungen
aus
der
Zeit
vor
dem
Code
dahingehend
aus,
dass
auch
„jede
anderweitige
Umgehung
einer
Probenahme"
ein
verbotenes
Ver-
halten
ist.
Dementsprechend
läge
beispielsweise
ein
Verstoß
gegen
Anti-Doping-Bestimmungen
vor,
wenn
nachgewiesen
würde,
dass
sich
ein
Athlet
vor
einem
Dopingkontrolleur
versteckt
hat,
um
die
Benachrich-
tigung
oder
die
Dopingkontrolle
zu
umgehen.
Ein
Verstoß
durch
„die
Weigerung
oder
das
Unterlassen,
sich
einer
Probenahme
zu
unterziehen"
kann
sowohl
durch
vorsätzliches
als
auch
durch
fahrlässiges
Ver-
halten
des
Athleten
begründet
sein,
während
die
„Umgehung“
einer
Probenahme
ein
vorsätzliches
Verhalten
des
Athleten
erfordert.
27
Zu
Artikel
2.4
Bei
der
Anwendung
dieses
Artikels
werden
einzelne
Meldepflichtversäumnisse
und
Versäumte
Kontrollen,
die
nach
den
Bestimmungen
des
Internationalen
Sportfachverbands
des
Athleten
oder
jeder
anderen
Anti-Doping-Organisation,
die
nach
dem
International
Standard
for
Testing
und/
oder
Standard
für
Melde-
pflichten
zur
Feststellung
von
Meldepflichtversäum-
nissen
und
Versäumten
Kontrollen
befugt
ist,
festge-
stellt
werden,
kombiniert.
Unter
entsprechenden
Umständen
können
auch
Versäumte
Kontrollen
oder
Meldepflichtversäumnisse
einen
Verstoß
gegen
Anti-
Doping-Bestimmungen
nach
Artikel
2.3
oder
Artikel
2.5
darstellen.
Zu
Artikel
2.4
Bei
der
Anwendung
dieses
Artikels
werden
einzelne
Meldepflichtversäumnisse
und
Versäumte
Kontrollen,
die
nach
den
Bestimmungen
des
Internationalen
Sportfachverbands
des
Athleten
oder
jeder
anderen
Anti-Doping-Organisation,
die
nach
dem
International
Standard
for
Testing
und/
oder
Standard
für
Melde-
pflichten
zur
Feststellung
von
Meldepflichtversäum-
nissen
und
Versäumten
Kontrollen
befugt
ist,
festge-
stellt
werden,
kombiniert.
Unter
bestimmten
Umstän-
den
können
auch
Versäumte
Kontrollen
oder
Melde-
pflichtversäumnisse
einen
Verstoß
gegen
Anti-
Doping-Bestimmungen
nach
Artikel
2.3
oder
Artikel
2.5
darstellen.
28
Zu
Artikel
3.2.3:
(NADA)
Mit
Gericht
i.S.d.
Artikels
3.2.3
sind
die
ordentlichen
Gerichte
i.S.d.
deutschen
Gerichtsbarkeit
gemeint.
Unter
Berufs-Disziplinargerichte
fallen
beispielsweise
die
Disziplinarorgane
oder
der
Bundeswehr
oder
der
Ärztekammer.
Zu
Artikel
3.2.3:
(NADA)
Mit
Gericht
i.S.d.
Artikels
3.2.3
sind
die
ordentlichen
Gerichte
gemäß deutschem Rechtsverständnis
gemeint.
Unter
Berufs-Disziplinargerichte
fallen
bei-
spielsweise
die
Disziplinarorgane
der
Bundeswehr
oder
der
Ärztekammer.
29
NEU:
Zu Artikel 4.4:
(NADA)
National richtet sich das Verfahren zum Antrag
und zur Ausstellung von
Medizinischen Ausnah-
megenehmigungen
nach dem
Standard
für
Medi-
zinische
Ausnahmegenehmigungen.
30
NEU:
Zu Art. 5.3.2
(NADA)
Notwendig
sind
alle
Informationen,
die
zu
einer
ef-
Handballverband Mittelrhein
Amtliche Mitteilungen
DHB
AM 14 2011
Seite 7 / 40
Landesspruchausschuss
Vorgang 3/2011 Waldbröl, 19.12.2011
Einspruch der HSG Rösrath/Forsbach vom 11.12.2011 zum M-Spiel Nr. 33042 der weiblichen C
-Jugend Oberliga am 10.12.2011, TV Strombach gegen HSG Rösrath/Forsbach
Beschluss des Vorsitzenden
1) Der Einspruch der HSG Rösrath/Forsbach wird als unzulässig verworfen.
2) Die Gebühren des Einspruchverfahrens in Höhe von 31.25 EUR trägt die HSG
Rösrath/Forsbach.
3) Die Auslagen des Einspruchverfahrens in Höhe von 32.70 EUR trägt die HSG
Rösrath/Forsbach.
4) Eine Verwaltungskostenpauschale wird nicht erhoben.
5) Die Auslagen in Höhe von 32.70 EUR sind binnen 1 Monats nach Zustellung dieses
Beschlusses an die Kasse des HVM (Kreissparkasse Köln, BLZ 370 502 99,
Kto.Nr. 0368004667) zu zahlen.
Kurt Spychiger
fektiven
Dopingkontrollplanung
erforderlich sind.
Dies umfasst vor allem, soweit vorhanden, die
Übermittlung von Jahresplänen, Saisonverläufen
und Periodisierungsplänen sowie weiteres Infor-
mationsmaterial (z.B. Broschüren und Verbands-
zeitschriften).
31
Zu
Artikel
7.5:
3.
Abs.
Athleten
wird
nach
den
Maßgaben
des
Artikels
10.9.3
die
Dauereiner
Vorläufigen
Suspendierung
auf
eine
letztendlich
verhängte
Sperre
angerechnet.
Zu
Artikel
7.5:
3.
Abs.
Dem
Athleten
wird
nach
den
Maßgaben
des
Artikels
10.9.3
die
Dauer
einer
Vorläufigen
Suspendierung
auf
eine
letztendlich
verhängte
Sperre
angerechnet.
HV Mittelrhein
Amtliche Mitteilungen
Nummer 14 vom 28.Dez 2011
64. Jahrgang
Spielwart
Disqualifikation mit Bericht - Regel 8:6, 8:10 a) + b)
Automatisch eintretende 2-Wochen Sperre!
Sp.-Nr. 3069: Maurice Ramon Dumack, HSV Frechen, bis einschl. 16.12.2011 gesperrt!
Sperre:
Sp.-Nr. 3073: Sebastian Müller, TV Birkesdorf nach § 17 (5) c) RO für 2 Meisterschafts-
bzw. Pokalspiele, längstens bis 09.01.2012 gesperrt!
Sp.-Nr. 4064: Michael Hess, SSV Nümbrecht Handball nach § 17 (1) c) für 1
Meisterschafts- bzw Pokalspiel, längstens bis 03.01.2012 gesperrt!
Sp.-Nr. 4064: Tobias Wehling, Longericher SC 2 nach § 17 (1) c) für 1 Meisterschafts- bzw.
Pokalspiel, längstens bis 03.01.2012 gesperrt!
Sp.-Nr. 4070: Fabian Lippke, TV Wahlscheid, nach § 17 (5) c) RO für 2 Meisterschafts-
bzw. Pokalspiele, längstens bis 02.01.2012 gesperrt!
Gebühren und Ordnungsstrafen
Verein
Betrag Grund
Spiel-Nr.
Longericher SC
HSG Siebeng.-Th.
DJK Westw. Weiden
HSG Marienheide/M.
Dünnwalder TV
SG Ollheim-Straßfeld
VfR Übach-Palenberg
HSG Rheinb.-Worm. 2
TSV Bonn rrh.
HSG Siebeng.-Th. 2
SC Fortuna Köln
10,00 €
10,00 €
40,00 €
25,00 €
25,00 €
10,00 €
20,00 €
5,00 €
50,00 €
5,00 €
150,00 €
15,00 €
20,00
€
10,00 €
Fehlender Spielausweis
Fehlender Spielausweis
Nichtvorlg. Spielausweise
Spielverlegung
Spielverlegung
Fehlender Spielausweis
Fehlender Wischer
Fehlen von Nr. / V-Trikot
Fehlen von Nr. / V-Trikot
Fehlende Spiel-Nr.
Harzbenutzung
Verwaltungsgebühr
Fehlender Wischer
Fehlender Spielausweis
1071
1078
1064
1090
1090
1086
2065
2066
2066
2077
2077
7. Bescheid
2069
2070
Handballverband Mittelrhein
Amtliche Mitteilungen
HV Mittelrhein
AM 14 2011
Seite 9 / 40
SG MTVD Köln
Leichlinger TV 2
VfL Bardenberg
Siegburger TV
DJK BTB Aachen
TuS Dollendorf
HSG Geislar-Oberkas.
Siegburger TV
TV Birkesdorf
SSV Nümbrecht 2
RSV Rath-Heumar
HSG Refrath-Hand
TuS 82 Opladen 2
SG MTVD Köln 2
TV Wahlscheid
CVJM Oberwiehl 2
SG MTVD Köln 2
TV Strombach
20,00 €
50,00 €
50,00 €
3,50 €
10,00 €
10,00 €
10,00 €
10,00 €
10,00 €
5,00 €
20,00 €
40,00 €
50,00 €
15,00 €
20,00 €
10,00 €
50,00 €
10,00 €
20,00 €
10,00 €
10,00 €
10,00 €
10,00 €
50,00 €
15,00 €
50,00 €
10,00 €
10,00 €
20,00 €
10,00 €
Nichtvorlg. Spielausweis
Fehl. Wechseltrikots TW
Spielverlegung
Rücksendg. Spielausweis
Fehlender Spielausweis
Fehlender Spielausweis
Versp. Vorlg. Spielbericht
Versp. Vorlg. Spielbericht
Fehlender Spielausweis
Fehlende Spiel-Nr.
Fehlende Spielausweise
Nichtvorlg. Spielausweise
Spielersperre
Verwaltungsgebühr
Fehlende Spielausweise
Fehlender Spielausweis
Fehlender Sekretär
Fehlender Spielausweis
Fehlende Spielausweise
Fehlender Spielausweis
Fehlender Spielausweis
Fehlender Spielausweis
Fehlender Spielausweis
Spielersperre
Verwaltungsgebühr
Fehlender Sekretär
Fehlender Spielausweis
Fehlender Spielausweis
Fehlende Spielausweise
Fehlender Spielausweis
2070
2076
2121
3059
3062
3065
3072
3066
3069
3070
3071
3071
3073
8. Bescheid
4064
4072
4072
4066
4066
4073
4067
4068
4070
4070
6. Bescheid
4071
4071
4074
4076
4077
Günter Knickmann
Frauenspielwartin
Spielaufbau:
Handballverband Mittelrhein
Amtliche Mitteilungen
HV Mittelrhein
AM 14 2011
Seite 10 / 40
TV Dünnwald Bodenbelag löst sich. Tornetze defekt. Makierungen fehlerhaft.
Stempel auf Passbild fehlt
TV Oberbantenberg: Kreter Julia
DJK Leverkusen 3. Pässe ohne Stempel.(Namen kann man nicht lesen.)
Bitte um Behebung.
Trudi Fieger
Gebühren und Ordnungsstrafen
Verein
Betrag
Grund
Spiel-Nr.
TuS Königsdorf
250,00 €
Spielabsage
12037
TuS Königsdorf
15,00 €
Bescheid
Nr. 1
12037
TV Dünnwald
10,00 €
Fehl. Spielausweis
10038
Fortuna Köln
140,00 €
14 fehl. Spielausweise
10042
1. FC Köln
10,00 €
Fehl. Z/S Ausweis
10045
Godesberg
10,00 €
Fehl. Z/S Ausweis
12042
TV Birkesdorf
10,00 €
kein Freiumschlag an SR
12048
HSG Siebengebirge/Thomas.
10,00 €
Fehl. Spielausweis
10047
Stolberger SV
10,00 €
Fehl. Spielausweis
12054
HSG Siebengebirge/Thomas.
20,00 €
Fehl. Spielausweise
10054
HSG Siebengebirge/Thomas.
10,00 €
Fehl. Spielausweis
10060
Oberbantenberg
70,00 €
Fehl. Vorder Nr.
11049
TV Birkesdorf
50,00 €
Fehl. Sekretär
12049
Pulheimer SC
20,00 €
Fehl. Spielausweise
10059
Bardenberg
10,00 €
Fehl. Spielausweis
11055
Fortuna Köln
5,00 €
Fehl. Spiel-Nr.
10057
TV Strombach
10,00 €
Fehl. Spielausweis
10056
Ww. Weiden
10,00 €
Fehl. Spielausweis
11056
Trudi Fieger
Gebühren und Ordnungsstrafen
Verein
Strafe Grund
Spiel Nr.
Brühler TV
25,00 €
falscher Versand von Spielberichten
32053
Versand Original an SR-Wart
Fabian Besse
Brühler TV
5,00 €
mangelhaftes Ausfüllen des
Spielberichtes
12044
fehlende Abfahrt- und Heimkehrzeiten
Sebastian Overhoff
Handballverband Mittelrhein
Amtliche Mitteilungen
HV Mittelrhein
AM 14 2011
Seite 11 / 40
CVJM Oberwiehl
10,00 €
Nichtabzeichnen von Änderungen
durch den SR
32047
Streichung Offizieller
Gerrit Lorenz
CVJM Oberwiehl
25,00 €
falscher Versand von Spielberichten
30018
Versand Original an SR-Wart
Kristof Diederichs
DJK Leverkusen
5,00 €
mangelhaftes Ausfüllen des
Spielberichtes
2058
fehlende Abfahrt- und Heimkehrzeiten
Klaus Alderath
DJK Leverkusen
5,00 €
mangelhaftes Ausfüllen des
Spielberichtes
10047
fehlende Abfahrt- und Heimkehrzeiten
Klaus Alderath
Dünnwalder TV
25,00 €
falscher Versand von Spielberichten
24049
Versand Original an SR-Wart
Yannick Bellinghausen
Godesberger TV
25,00 €
falscher Versand von Spielberichten
23050
Versand Original an SR-Wart
Frank Pesek
Gürzenicher TV 1881
e.V.
5,00 €
mangelhaftes Ausfüllen des
Spielberichtes
23041
fehlender Regelbezug bei D mit Bericht
Lukas Zimmermann
HC Cologne Kangaroos
25,00 €
falscher Versand von Spielberichten
25040
Versand Original an SR-Wart
Harald Kurtze
HSG Niederpleis / St.
Augustin
5,00 €
mangelhaftes Ausfüllen des
Spielberichtes
12052
fehlende Anzahl der Ordner
Felix Emonds
HSG Refrath/Hand
5,00 €
mangelhaftes Ausfüllen des
Spielberichtes
32042
fehlende Anschriften der Schiedsrichter
Marc Schlösser
HSG Rheinbach-
Wormersdorf
25,00 €
falscher Versand von Spielberichten
33044
Handballverband Mittelrhein
Amtliche Mitteilungen
HV Mittelrhein
AM 14 2011
Seite 12 / 40
Versand Original an SR-Wart
Ralf Schreiber
HSG Rösrath / Forsbach
10,00 €
Nichtabzeichnen von Änderungen
durch den SR
32032
Streichung Offizieller
Marc-Tuan Keller
HSG Rösrath / Forsbach
5,00 €
mangelhaftes Ausfüllen des
Spielberichtes
32022
fehlende Anschriften der Schiedsrichter
Marc-Tuan Keller
Neukirchener TV
5,00 €
mangelhaftes Ausfüllen des
Spielberichtes
23052
fehlende Abfahrt- und Heimkehrzeiten
Niklas Hohl
Poppelsdorfer HV
5,00 €
mangelhaftes Ausfüllen des
Spielberichtes
25038
fehlende Abfahrt- und Heimkehrzeiten
Frank Zimmer
Poppelsdorfer HV
5,00 €
mangelhaftes Ausfüllen des
Spielberichtes
30034
fehlender Eintrag - Einspruch ja/nein
Rolf Meester
Pulheimer SC
50,00 €
Schuldhaftes Ausbleiben eines
Schiedsrichters
24044
Felix Czekalla
Pulheimer SC
50,00 €
Schuldhaftes Ausbleiben eines
Schiedsrichters
24044
Kai Lüdecke
SC Janus Köln
5,00 €
mangelhaftes Ausfüllen des
Spielberichtes
12047
fehlende Abfahrt- und Heimkehrzeiten
Jens Pielhau
SG Engelskirchen/Loope
10,00 €
Nichtabzeichnen von Änderungen
durch den SR
30029
Streichung Spieler
Jens Eichmann
SG MTVD Köln
5,00 €
mangelhaftes Ausfüllen des
Spielberichtes
11040
fehlende Anzahl der Ordner
Handballverband Mittelrhein
Amtliche Mitteilungen
HV Mittelrhein
AM 14 2011
Seite 13 / 40
Robert Bremen-Evers
SG Ollheim-Straßfeld
5,00 €
mangelhaftes Ausfüllen des
Spielberichtes
12036
fehlender Regelbezug bei D mit Bericht
Uwe Kronsbein
SSV Marienheide
5,00 €
mangelhaftes Ausfüllen des
Spielberichtes
4060
falscher Eintrag Halbzeitergebnis /
Endergebnis
Peter Bartosewicz
SSV Marienheide
5,00 €
mangelhaftes Ausfüllen des
Spielberichtes
31042
fehlender Eintrag - Einspruch ja/nein
Peter Bartosewicz
TSV Bayer Dormagen
5,00 €
mangelhaftes Ausfüllen des
Spielberichtes
4069
fehlende Abfahrt- und Heimkehrzeiten
Axel Gerstmann
TSV Bayer Dormagen
5,00 €
mangelhaftes Ausfüllen des
Spielberichtes
23047
fehlender Regelbezug bei D mit Bericht
Philipp Schneider
TSV Bayer Dormagen
25,00 €
falscher Versand von Spielberichten
34034
Versand Original an SR-Wart
Philipp Schneider
TSV Bayer Leverkusen
5,00 €
mangelhaftes Ausfüllen des
Spielberichtes
32041
fehlende Anschriften der Schiedsrichter
Andre Grimmiger
TSV Bayer Leverkusen
5,00 €
mangelhaftes Ausfüllen des
Spielberichtes
32041
fehlende Anschriften der Schiedsrichter
Andre Grimmiger
TSV Bonn rrh.
10,00 €
Nichtabzeichnen von Änderungen
durch den SR
32055
Streichung Spieler
Hendrik May
TSV Bonn rrh.
25,00 €
falscher Versand von Spielberichten
10038
Versand 2. Kopie an HVM SR-Wart
Handballverband Mittelrhein
Amtliche Mitteilungen
HV Mittelrhein
AM 14 2011
Seite 14 / 40
Michael Esch
TuS SW Brauweiler
5,00 €
mangelhaftes Ausfüllen des
Spielberichtes
23039
fehlende Anschriften der Schiedsrichter
Frederik Henges
TV Bergneustadt
5,00 €
mangelhaftes Ausfüllen des
Spielberichtes
1079
fehlender Eintrag - Einspruch ja/nein
Dietmar Borlinghaus
TV Düren 1847
10,00 €
Nichtabzeichnen von Änderungen
durch den SR
4057
Streichung Offizieller
Marc Buchna
TV Hangelar
5,00 €
mangelhaftes Ausfüllen des
Spielberichtes
12041
fehlende Anzahl der Ordner
Werner Hofmann
TV Hangelar
5,00 €
mangelhaftes Ausfüllen des
Spielberichtes
12054
fehlende Anzahl der Ordner
Werner Hofmann
TV Strombach
5,00 €
mangelhaftes Ausfüllen des
Spielberichtes
30039
falscher Eintrag Endergebnis
Rolf Küsters
Rücknahme von Ordnungsstrafen
BSC Setterich
5,00 €
mangelhaftes Ausfüllen des
Spielberichtes
1035
fehlender Regelbezug bei D mit Bericht
Kevin Burgard
Stolberger SV
25,00 €
falscher Versand von Spielberichten
12030
Versand 2. Kopie an HVM SR-Wart
Thomas Müller
HSG Rösrath / Forsbach
25,00 €
falscher Versand von Spielberichten
23036
Versand Original an HVM SR-Wart
Leonard Nielen
Carsten Thiele
VJA-Vorsitzender:
Handballverband Mittelrhein
Amtliche Mitteilungen
HV Mittelrhein
AM 14 2011
Seite 15 / 40
Meldung zur mnl. A-Jugend-Bundesliga
Mit der Spielzeit 2012/2013 wird im Bereich des DHB die mnl. A-Jugend Bundesliga in die 2.
Spielzeit starten.
Sie wird wiederum viergleisig mit je 12 Teams regional eingeteilt.
Ich bitte um verbindliche Meldungen der Mannschaften bis zum 31.01.2012
Später eintreffende Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden!
WHV-Jugendregionalliga - Mädchen
Für die Jugendregionalligasaison 2012/2013 der Mädchen bitte ich um verbindliche Meldungen
der Mannschaften bis zum 31.01.2012
Meldung zu den HVM-Ligen in der mA-, mB-, mC-Jugend
Wer möchte in der Spielzeit 2012/13 in den HVM-Ligen spielen?
Ich bitte um verbindliche Meldungen der Mannschaften bis zum 31.01.2012
Geplant sind:
mA-Jugend OL
8 Teams
mA-Jugend VL
10 Teams
mB-Jugend OL
8 Teams
mB-Jugend VL
10 Teams
mC-Jugend OL
10 Teams
mC-Jugend VL
10 Teams
Meldung zu den HVM-Ligen in der wA-, wB-, wC-Jugend
Wer möchte in der Spielzeit 2012/13 in den HVM-Ligen spielen?
Ich bitte um verbindliche Meldungen der Mannschaften bis zum 31.01.2012
Geplant sind:
wA-Jugend OL
8 Teams
wB-Jugend OL
8 Teams
wB-Jugend VL
8 Teams
wC-Jugend OL
8 Teams
wC-Jugend VL
10 Teams
Jungenwart: Disqualifikation mit Bericht
–
Regel 8:6 und 8:10. Automatisch eintretende 2
Wochen Sperre.
Handballverband Mittelrhein
Amtliche Mitteilungen
HV Mittelrhein
AM 14 2011
Seite 16 / 40
24 048 Spieler Kerinc, Baran (GFC Düren 99) bis 23.12.2011 gesperrt.
Sperren
23 041 Spieler Jonas Backes (DJK BTB Aachen) nach RO § 17. (5), d) für zwei
Meisterschaftsspiele bzw. Pokalspiele, bis 09.12.2011 gesperrt.
23 047 Offizieller Jochen Thomé (TuS 82 Opladen) nach RO 17 (5) d) für 3 M-Spiele bzw.
Pokalspiele bis 03.01.2012, längstens 1 Monat.
Fehlende Spielausweise:
20 029 HSG Aachen (Bilo, Christian)
21 046 HSG Würselen (Krause, Lucas)
24 051 GFC Düren 99 (Weiler, Tobias)
25 035 GFC Düren 99 (Klein, Leon; Vogt, Joscha; Engel, Jörn-Niklas; Blens, Maximilian;
Folsche, Nico; Kommer, Florian; Weiler, Tobias; Becker, Justin; Utecht, Marcel; Weber, Jonas)
21 037 HV Erftstadt (Groß, Simon, Keyl, Julius)
21 043 HV Erftstadt (Nilles, Felix, Keyl, Julius)
22 033 HSG Siebengebirge/Th. (Lueder, Jens,Schultze, Hendrik)
22 037 HSG Siebengebirge/Th. (Dahl, Tristan, Gussen, Maximilian)
22 041 HSG Siebengebirge/Thomasberg (Dahl. Tristan, Ghussen, Maximilian)
23 054 Poppelsdorfer HV (Schindler,Tillmann, Brauers, Jakob)
20 037 Longericher SC (Peters, Matthias)
20 032 TSV Bayer Dormagen (Gödderz, Andreas)
22 034 TSV Bayer Dormagen (Sethem, Frederic, Janke, Henrich)
23 044 TSV Bayer Dormagen (Göddertz, Andreas)
23 055 TSV Bayer Dormagen (Müller, Christian)
24 050 TSV Bayer Dormagen (Kuckelkorn, Mirko)
20 034 SG MTVD Köln (Wochikowski, Lukas)
24 042 SG MTVD Köln (Holt, Maxi)
23 047 TuS 82 Opladen (Esposito, Sandro)
24 052 TuS 82 Opladen (Müller, Max)
25 034 TuS 82 Opladen (Gotthart, Tom)
22 036 TV Strombach (Radetean, Maxi)
22 039 TV Strombach (Mayer, Christian; Rochetau, Maxime)
22 036 VfL Gummersbach (Genz, Frederik)
22 040 VfL Gummersbach (Genz, Frederik; Blech, Nico)
Handballverband Mittelrhein
Amtliche Mitteilungen
HV Mittelrhein
AM 14 2011
Seite 17 / 40
22 041 VfL Gummersbach (Bader, Lukas, Genz, Frederik)
Spielfeldaufbau/Sonstiges:
21 047 SG Ollheim/Straßfeld: Paßbild Bludau, Max, einkleben und stempeln.
21 050 TuS 82 Opladen: Tornetze in der Sporthalle Ophoven defekt.
Gebühren und Ordnungsstrafen
Verein
Betrag Grund
Spiel-Nr.:
HSG Aachen
5,00
€
Fehlen von Spielausweise
20 029
Birkesdorfer TV
15,00
€
Fehlen von Trikots oder Wechseltrikots
21 042
TV Jülich
20,00
€
Fehlender Sekretär
21 046
HSG Würselen
5,00
€
Fehlender Spielausweis
21 046
Stolberger SV
15,00
€
Fehlen von Trikots oder Wechseltrikots
22 043
GFC Düren 99
5,00
€
Fehlender Spielausweis
24 051
GFC Düren 99
50,00
€
Fehlen von Spielausweisen
25 035
HV Erftstadt
10,00
€
Fehlen von Spielausweisen
21 037, 21 043
HSG Siebengeb./Th.30,00
€
Fehlen von Spielausweisen
22 032, 22 037, 22 041
Poppelsdorfer HV 10,00
€
Fehlen von Spielausweisen
23 054
Godesberger TV
22,00
€
Fehlen von Nr. auf Spielkleidung
24 055
Longericher SC
5,00
€
Fehlen von Spielausweise
20 037
SG MTVD Köln
10,00
€
Fehlen von Spielausweisen
20 034, 24 042
TSV Bayer Dorm. 30,00
€
Fehlen von Spielausweisen
20 032, 22 034
23 044, 23 055, 24 050
TuS 82 Opladen
15,00
€
Fehlen von Spielausweisen
23 047, 24 052, 25 034
VfL Gummersbach 25,00
€
Fehlen von Spielausweisen
22 036, 22 040, 22 041
TV Strombach
10,00
€
Fehlen von Spielausweisen
22 036, 22 039
Rücknahmen von Ordnungsstrafen aus AM 12/2011
Weidener TV
50,00
€
Spielverlegung (Vorlage Bescheinigungen fehlen)
23 039
Bescheinigungen liegen vor
Kalle Breuer, Manfred Klinkenberg
Mädchenwart
Zurückziehen einer Mannschaft aus dem Spielbetrieb
SSV Marienheide hat die weibliche B-Jugend aus der laufenden Saison abgemeldet.
Handballverband Mittelrhein
Amtliche Mitteilungen
HV Mittelrhein
AM 14 2011
Seite 18 / 40
Disqualifikation mit Bericht - Regel 8:6, 8.10 a) + b)
Automatisch eintretende 2-Wochen-Sperre!
Sp.-Nr.: 32055: Spielerin Nina Trapp, VfL Gummersbach , bis einschließlich 25.12.2011
gesperrt
Fehlende Spielausweise
HSG Rösrath/Forsbach
Lughausen, Saskia
33037
TuS Königsdorf
Friemel, Caroline
32026
TV Roetgen
Walberg, Asa
32052
TV Roetgen
Johnen, Lynn
32047
VfL Gummersbach
Bruss, Andrea
32055
Gebühren und Ordnungsstrafen
Verein
Betrag Grund
Spielnr.
SSV Marienheide
300,00 €
Zurückziehen einer Mannschaft
15,00 €
Verwaltungskosten
VfL Gummersbach
50,00 €
Spielverlegung
33032
15,00 €
Verwaltungskosten
TV Weiden
50,00 €
Spielverlegung
34029
15,00 €
Verwaltungskosten
HSG Siebengebirge/Th..
50,00 €
Spielverlegung
30018
15,00 €
Verwaltungskosten
HSG Rösrath/Forsbach
50,00 €
Spielverlegung
32049
15,00 €
Verwaltungskosten
TV Strombach
50,00 €
Spielverlegung
33038
15,00 €
Verwaltungskosten
TV Birkesdorf
50,00 €
Spielverlegung
30033
15,00 €
HSG Rösrath/Forsbach
5,00 €
Fehlender Spielausweis
33037
TuS Königsdorf
5,00 €
Fehlender Spielausweis
32026
TV Roetgen
5,00 €
Fehlender Spielausweis
32052
TV Roetgen
5,00 €
Fehlender Spielausweis
32047
VfL Gummersbach
5,00 €
Fehlender Spielausweis
32055
Urlaub
Ich bin vom 22.12-30.12. im Urlaub und bin in dieser Zeit nicht telefonisch
erreichbar.
Tanja Kinne
Handballverband Mittelrhein
Amtliche Mitteilungen
HV Mittelrhein
AM 14 2011
Seite 19 / 40
AM Termine für 2012
Redaktionsschluss immer 4 Tage vor Veröffentlichung
01
26.01
02
09.02
03
23.02
Karneval
04
08.03
05
22.03
06
12.04
Ostern
07
03.05
08
17.05
09
31.05
10
15.06
11
12.07
Sommerferien
Sondernummer
31.07
Durchführungsbestimmungen
12
30.08
9.7
–
21.8
13
22.09
14
12.10
Herbstferien
15
01.11
8.10
–
20.10
16
15.11
17
29.11
18
13.12
19
27.12
Heinz Peter Plattes
Die nächste AM erscheint am 26.01.2012
Handballverband Mittelrhein
Amtliche Mitteilungen
KV Aachen / Düren
AM 14 2011
Seite 20 / 40
Vorsitzender
14 16.12.2011 28.12
Mit Wirkung zum 24.11.2011 sind Thomas und Ute Feige von ihren Ämtern als Rechtswart,
Vorsitzender des Kreisrechtsausschusses und als Schiedsrichter bzw. als Staffelleiterin der
weiblichen A- und B-Jugend aus persönlichen Gründen zurückgetreten. Der Vorstand dankt Ute
und Thomas Feige für ihre langjährige und konstruktive Mitarbeit in den verschiedenen Funktionen
in unserem Handballkreis.
Evtl. Einsprüche sind bis zu einer Neuregelung bzgl. des Vorsitzenden des
Kreisspruchausschusses an die Anschrift des Vorsitzenden des Handballkreises, Thomas Havers,
zu richten.
Die Vertretung für die Staffeln der weiblichen A- und B-Jugend übernimmt bis zu einer
Neuregelung Marliese Spoo. Die betroffenen Vereine wurden bereits entsprechend informiert.
Hiermit lade ich alle Vereinsvertreter zu einer Arbeitstagung herzlich ein. Die Tagung findet statt
am Montag, dem 16.Januar 2012, um 19.00 Uhr im Jugendkommunikationsraum der Sporthalle
Würselen-Broichweiden in der Parkstraße. Die Tagesordnung ergeht rechtzeitig an die
Vereinsvertreter per E-Mail. Es handelt sich um eine Pflichtsitzung; Nichtteilnahme zieht eine
Ordnungsstrafe nach sich.
Thomas Havers
Spielwart
Spielwertung :
Spiel 53 010 TV Scherberg II
–
Bor. Brand II Wertung mit 2:0 Punkten und 0:0 Toren für Bor.
Brand II (Spielabsage TV Scherberg II).
Spiel 51 037 Eschweiler SG II
–
KTSV Eupen II Wertung mit 2:0 Punkten und 0:0 Toren für
Eschweiler SG II (Spielabsage Eupen II).
Spiel B-Pokal 2 001 BTB Aachen III
–
TFB Röhe I Wertung mit 2:0 Punkten und 0:0 Toren für TFB
Röhe I (Spielabsage BTB Aachen III).
Spiel B-Pokal 2 002 Eschweiler SG II
–
TV Weiden III Wertung mit 2:0 Punkten und 0:0 Toren für
Eschweiler SG II (Spielabsage TV Weiden III).
Spiel 51 052 SR Aachen III
–
Jülicher TV Wertung mit 2:0 Punkten und 0:0 Toren für
SR Aachen III (Spielabbruch durch Jülicher TV).
Spiel 53 054 TV Huchem-Stam. - Bor. Brand III Wertung mit 2:0 Punkten und 0:0 Toren für TV
Huchem-Stammeln. (Nichtantreten Bor. Brand III).
Disqualifikation mit Bericht
–
Regel 8:6 u. 8:10 Automatisch eintretende 2 Wochen-Sperre :
Spieler Patrick Doering (TFB Röhe) bis 26.11.2011
Spieler Achim Schmidt (Gürzenicher TV) bis 23.12.2011
Spieler Jochen Schroeder /SV Eilendorf) bis 24.12.2011
Sperren
Spieler Thomas Krichel (VfL Bardenberg) 2 M-Spiele längstens bis 09.12.2011.
Spieler Lutz Schneider (HSG Merkstein) 3 M-Spiele, längstens bis 21.01.2012 .
Handballverband Mittelrhein
Amtliche Mitteilungen
KV Aachen / Düren
AM 14 2011
Seite 21 / 40
Spieler Andreas Schauergans (TFB Röhe) 3 M-Spiele, längstens bis 02.01.2012.
Spieler Fabian Hergarden (Gürzenicher TV) 3 M-Spiele, längstens 20.01.2012 .
Spielausweise
HSG Merkstein bitte Spielausweis von Joachim Linz und Marvin Keuter mit Bild versehen und
Passbild im Spielausweis von Daniel Tassene einkleben.
TV Scherberg Spielausweise von Gorgels, Rayen, Kapinske in Ordnung bringen lassen (Stempel
bei „Austritt“ entfernen lassen).
VfL Bardenberg Spielausweis von A. Hopp bitte mit Vereinsstempel versehen.
BW Alsdorf, DJK BTB Aachen, BSC Setterich und VfL Bardenberg Tornetze in Ordnung bringen
lassen.
Bor. Brand überweist 21,--
€ Schiedsrichterkosten an TV Huch.
-Stammeln (Sp.Nr. 53054) .
Ich fordere PSV Aachen nochmals auf, die Schiedsrichterkosten vom Sp.Nr. 53 007
(Nichtantreten) an den Gürzenicher TV zu überweisen !!
A-Pokal-Viertelfinale
AP 2001 TV Birkesdorf 1
–
DJK W. Weiden 1 DN/Birk.
AP 2002 HSG Merkstein 1
–
SR Aachen 1 M 2
AP 2003 TV Weiden 2
–
TV Weiden 1 Mo. 12.12.11 20.30 Uhr W 1
AP 2004 VfR Üb.-Palenberg 1
–
BTB Aachen 1 Fr. 16.12.11 20.00 Uhr ÜP 1 !!
B-Pokal-Viertelfinale am 24.03.2012
BP 3001 TFB Röhe 1
–
Gürzenicher TV 1
BP 3002 Eschweiler SG 2
–
Birkesdorfer TV 2
BP 3003 SR Aachen 2
–
Jülicher TV 1
BP 3004 KTSV Eupen 2
–
Eschweiler SG 1
Heinz Bogatzki
Frauenwart
B
–
Pokal
DJK BTB Aachen hat das BPF2 001 per Mail am 17.11.2011 abgesagt. Dadurch kommt Borussia
Inden eine Runde weiter.
B - Pokal Halbfinalspiele
BPF3 001 SV Eilendorf I
–
ASV SR Aachen III 15.01.2012 16.15h Halle AC 1a
BPF3 002 Borussia Inden
–
VfR Üb. Palenberg 14.01.2012 19.30h Halle Inden.
Handballverband Mittelrhein
Amtliche Mitteilungen
KV Aachen / Düren
AM 14 2011
Seite 22 / 40
Spielwertung
HSG Merkstein hat am Freitag das Spiel 61 031 gegen VfL Bardenberg II tel. abgeagt. Wertung:
0:0 Tore und 2:0 Punkte für VfL Bardenberg II.
Peter Rauer
Jungenwart
Die E
–
Jugend von ASV SR Aachen wechselt von der KL in die 2KK. In der KL werden alle Spiele
ab Januar 2012 für SR Aachen als verloren gewertet und alle Spiele bis Dezember 2011. Die
Mannschaften teilen bitte schnellstens der Staffelleiterin und der spielleiteden Stelle die fälligen
Heimspieltermine mit.
Spielwertung bei Spielen mit Mannschaften o.W.:
Spielt eine Mannschaft gegen eine Mannschaft o.W., so ist die Spielwertung1:0, falls die
Mannschaft o.W. gewinnt oder unentschieden spielt. Bei einer Niederlage wird das tatsächliche
Ergebnis genommen. Spielen 2 Mannschaften o.W. gegeneinander, so wird immer das
tatsächliche Ergebnis genommen. Dies steht so auch in den Durchführungsbestimmungen.
Walter Britz
Mädchenwart
Ich bitte alle Spielberichte der weibl. A- und B-Jugend ab sofort und bis auf weiteres an folgende
Adresse zu schicken:
Marliese Spoo, Buschweide 15, 52146 Würselen.
Marliese Spoo
Gebühren und Ordnungsstrafen
HSG Merkstein
10,00 €
fehlende Wechseltrikots
52 039
10,00 €
fehlender Zeitnehmer
51 046
5,00 €
versp. Vorl. Spielbericht
51 046
10,00 €
fehlender Zeitnehmer
53 046
2,00 €
fehlender Spielausweis
53 046
25,00 €
Bescheid 11 -07
51 046
15,00 €
Verw. Geb. Bescheid 07
51 046
10,00 €
fehlender Sekretär
51 053
4,00 €
2 fehlende Spielausweise
51 053
10,00 €
fehlender Sekretär
53 053
18.00 €
9 fehlende Spielausweise
53 060
2,00 €
fehlender Spielausweis
52 060
VfR Übach Palenberg
20,00 €
Versp. SIS-Eingabe
52 039
TV Birkesdorf
10,00 €
fehlender Sekretär
53 042
Handballverband Mittelrhein
Amtliche Mitteilungen
KV Aachen / Düren
AM 14 2011
Seite 23 / 40
10,00 €
fehlender Sekretär
53 050
Bor. Brand
2,00 €
fehlender Spielausweis
53 041
50,00 €
Nichtantreten
53 054
20,00 €
Nichtbenachr. Spielausfall
53 054
VfL Bardenberg
10,00 €
fehlender Sekretär
50 037
10,00 €
fehlender Sekretär
52 044
4,00 €
2 fehlende Spielausweise
52 044
2,00 €
fehlender Spielausweis
50 044
10,00 €
fehlender Sekretär
52 051
2,00 €
fehlender Spielausweis
52 051
4,00 €
2 fehlende Spielausweise
50 037
25,00 €
Bescheid 11 -06
50 037
15,00 €
Verw. Geb. Bescheid 06
50 037
4,00 €
2 fehlende Spielausweise
BP2 006
2,00 €
fehlender Spielausweis
50 058
4,00 €
2 fehlende Spielausweise
52 058
TV Scherberg
50,00 €
Spielabsage
53 010
10,00 €
fehlender Zeitnehmer
53 053
2,00 €
fehlender Spielausweis
50 060
SG GFC Düren 99
2,00 €
fehlender Spielausweis
50 036
20,00 €
Versp. SIS-Eingabe
52 038
10,00 €
fehlender Sekretär
52 044
10,00 €
fehlender Sekretär
52 056
TV Weiden
50,00 €
Spielabsage
BP2 002
BSC Setterich
10,00 €
Versp. Eins. Spielbericht
BP2 005
10,00 €
Versp. Eins. Spielbericht
51 043
10,00 €
Versp. Eins. Spielbericht
53 044
10,00 €
fehlender Sekretär
51 050
DJK Westw. Weiden
150,00 €
Bescheid 11 -05
50 036
15.00 €
Verw. Geb. Bescheid 06
50 036
ASV SR Aachen
10,00 €
fehlender Sekretär
52 016
2,00 €
fehlender Spielausweis
52 040
2,00 €
fehlender Spielausweis
51 046
2,00 €
fehlender Spielausweis
50 046
2,00 €
fehlender Spielausweis
52 053
2,00 €
fehlender Spielausweis
50 058
Handballverband Mittelrhein
Amtliche Mitteilungen
KV Aachen / Düren
AM 14 2011
Seite 24 / 40
PSV Aachen
20,00 €
Versp. SIS-Eingabe
53 037
10,00 €
fehlender Zeitnehmer
53 049
40.00 €
Spielverlegung
53 043
10,00 €
fehlender Sekretär
53 055
DJK BTB Aachen
50,00 €
Spielabsage
BP2 001
10,00 €
fehlender Sekretär
51 044
2,00 €
fehlender Spielausweis
51 044
2,00 €
fehlender Spielausweis
51 050
40.00 €
Spielverlegung
51 056
SV Eilendorf
10,00 €
fehlender Sekretär
51 037
Jülicher TV
50,00 €
Spielabbruch Besch. 10
51 052
15,00 €
Verw. Geb. Bescheid 10
51 052
TFB Röhe
2,00 €
fehlender Spielausweis
52 040
2,00 €
fehlender Spielausweis
52 046
25,00 €
Bescheid 09
52 052
15.00 €
Verw. Geb. Bescheid 09
52 052
10,00 €
fehlender Sekretär
52 058
KTSV Eupen
50,00 €
Spielabsage
51 037
TV Düren 47
10,00 €
fehlender Sekretär
51 054
Gürzenicher TV
25,00
€
Bescheid 08
51 045
15.00 €
Verw. Geb. Bescheid 08
51 045
TV Roetgen
20,00 €
Versp. SIS-Eingabe
52 059
Bogatzki
Jülicher TV
10,00 €
fehlender Sekretär
61 024
10,00 €
fehlender Sekretär
61 035
DJK BTB Aachen
50,00 €
Pokalspielabsage
BPF2 001
2,00 €
fehlender Spielausweis
722 037
2,00 €
fehl. Zeitnehmerausweis
61 034
20,00 €
Versp. SIS-Eingabe
60 041
VfL Bardenberg
10,00 €
fehlender Zeitnehmer
BPF2 004
Weidener TV
10,00 €
fehlender Sekretär
60 034
VfR Übach Palenberg
2,00 €
fehlender Spielausweis
60 034
2,50 €
falsche Spielnummer
60 034
DJK Westwacht
Weiden
2,50 €
falsche Spielnummer
61 029
HSG Merkstein
,00 €
Spielabsage
61 031
Handballverband Mittelrhein
Amtliche Mitteilungen
KV Aachen / Düren
AM 14 2011
Seite 25 / 40
FSG
Alsdorf./Setterich
2,00 €
fehl. Ausweis (Sekr.)
BPF2 003
TV Weiden
6,00 €
fehlende Spielausweise
731 008
2,50 €
fehl. Eintrag Ergebnis
731 016
SG GFC Düren 99
2,50 €
fehlende Unterschrift MV
733 017
Borussia Brand
25,00 €
Einsatz nicht spiel-
732 014
berechtigter Spieler
5,00 €
verspäteter Spielbericht
732 018
VfL Langerwehe
75,00 €
Einsatz nicht spiel-
733 013
berechtigter Spieler
100,00 €
Einsatz nicht spiel-
733 018
berechtigter Spieler
20,00 €
Spielverlegung
733 028
ASV SR Aachen
2,50 €
fehlender Spielbericht
741 005
25,00 €
Einsatz nicht spiel-
741 019
berechtigter Spieler
2,00 €
fehlender Spielausweis
732 018
Alem. Aachen
25,00 €
Einsatz nicht spiel-
722 035
berechtigter Spieler
20,00 €
Spielverlegung
743 027
HSG Würselen
20,00 €
Spielverlegung
742 023
5,00 €
verspäteter Spielbericht
732 024
SV Eilendorf
50,00 €
Einsatz nicht spiel-
743 020
berechtigter Spieler
TV Düren 47
25,00 €
Grob unsp. Verh. Offiz.
711 028
20,00 €
Spielverlegung
711 043
SV Eilendorf
30,00 €
Nicht angetreten
712 021
Eschweiler SG
20,00 €
Spielverlegung
712 016
Handballverband Mittelrhein
Amtliche Mitteilungen
KV Aachen / Düren
AM 14 2011
Seite 26 / 40
30,00 €
Nicht angetreten
701 038
TV Roetgen
20,00 €
Spielverlegung
701 039
20,00 €
Spielverlegung
701 045
HSG Merkstein
2,00 €
fehlender Spielausweis
721 034
2,00 €
fehlender Spielausweis
721 043
26,00 €
13 fehlende Pässe
722 055
TV Birkesdorf
2,50 €
Fehlende Einträge
731 028
Gebutsdatum
Blau Weiß Alsdorf
20,00 €
Spielverlegung
711 046
DJK BTB Aachen
20,00 €
10 fehlende Pässe
721 047
Britz
Eschweiler SG
2,50 €
Mangelhaft ausgefüllter
811 038
Spielbericht (fehlende
Angabe Schiedsrichter)
Gürzenicher TV
2,50 €
Mangelhaft ausgefüllter
821 036
Spielbericht (fehlende
Angabe MV, Sieger)
DJK BTB Aachen
2,50 €
Mangelhaft ausgefüllter
821 034
Spielbericht
HC Eynatten-Raeren
2,50 €
Mangelhaft ausgefüllter
821 026
Spielbericht (fehlende
Angabe Schiedsrichter,
Spielnummer)
HSG Merkstein
2,50 €
Mangelhaft ausgefüllter
821 032
Spielbericht (fehlende
Anschrift Schiedsrichter)
Jülicher TV
2,50 €
Mangelhaft ausgefüllter
821 026
Spielbericht (fehlende
Handballverband Mittelrhein
Amtliche Mitteilungen
KV Aachen / Düren
AM 14 2011
Seite 27 / 40
Angabe MV,Vereinsname)
VfL Langerwehe
20,00 €
Spielverlegung
811 027
TV Roetgen
20,00 €
Spielverlegung
821 027
HC Eynatten-Raeren
2,50 €
Mangelhaft ausgefüllte
521 038
Spielbericht (fehlende
Angabe Schiedsrichter)
Spoo
Eschweiler SG
25,00 €
Nichtantreten Manzoni
52 028
Gürzenicher TV
10,00 €
Versp. Abs. Zimmermann
50 033
TV Düren 47
10,00 €
Versp. Abs. Buchna
50 033
10,00 €
Eigenmächtige
33 023
Spielübernahme Plönnes
Borussia Brand
20,00 €
keine Spielabsage
53 054
HSG Merkstein
40,00 €
Nichtantreten Keuter
52 036
40,00 €
Nichtantreten Keuter
53 037
SG GFC Düren 99
10,00 €
Eigenmächtige
53 041
Spielverlegung Falk M.
TV Roetgen
25,00 €
Nichtantreten Reinckens P
BP 004
25,00 €
Nichtantreten Reinckens P
50 052
10,00 €
Versp. Abs. Reinckens P.
50 036
Rücknahme von
Ordnungsstrafen
TV Roetgen
-
10,00 €
Feige
51 024
Peters
Handballverband Mittelrhein
Amtliche Mitteilungen
KV Bonn / Euskirchen / Sieg
AM 14 2011
Seite 28 / 40
Spielwart Männer
Disqualifikation mit Bericht
–
Regel 8.6 und 8.10 in Verbindung mit 8.5
Der Spieler Julian Meyer (HV Erftstadt), Pass-Nr. 327 976 wird wegen besonders
unsportlichen Verhaltens für 3 Meisterschaftsspiele, längstens bis zum 27.01.12 gesperrt; 17 (1
und 5) RO.
Disqualifikation mit Bericht
–
Regel 8.6 und 8.10 in Verbindung mit 8.5
Der Spieler Raphael Weynands (VfB Schleiden), Pass-Nr. 340 235 wird wegen besonders
unsportlichen Verhaltens für 2 Meisterschaftsspiele, längstens bis zum 02.01.12 gesperrt; 17 (1
und 5) RO.
Spielwertungen :
Das Spiel 50 055 wird mit 2:0 Punkten und 0:0 für den TV Palmersheim gewertet.
Das Spiel 52 033 wird mit 2:0 Punkten und 0:0 für den VfB Schleiden gewertet.
Das Spiel 54 031 wird mit 2:0 Punkten und 0:0 für den TSV Feytal gewertet.
Gebühren und Ordnungsstrafen
Verein
Betrag Grund
Spiel-Nr.
TVE Bad Münstereifel
5,00 €
fehl. Z/S
50 057
TSV Bonn
5,00 €
fehl. Z/S
Pokal
20,00 €
10 fehl. Pässe
50 053
5,00 €
fehl. Z/S
50 053
HV Erftstadt
5,00 €
fehl. Z/S
50 064
10,00 €
Verwaltungsgebühr
50 057
TSV Feytal
5,00 €
fehl. Z/S
50 059
5,00 €
fehl. Z/S
50 052
2,00 €
1 fehl. Pass
50 052
Godesberger TV
5,00 €
fehl. Z/S
50 049
5,00 €
fehl. Z/S
50 063
20,00 €
10 fehl. Pässe
52 021
SpVgg Lülsdorf-Ranzel
4,00 €
2 fehl. Pässe
Pokal
SC Kall
5,00 €
fehl. Z/S
50 061
TV Palmersheim
2,00 €
1 fehl. Pass
54 037
Handballverband Mittelrhein
Amtliche Mitteilungen
KV Bonn / Euskirchen / Sieg
AM 14 2011
Seite 29 / 40
5,00 €
fehl. Z/S
54 037
30,00 €
Nichtantreten
52 031
HV Poppelsdorf
4,00 €
2 fehl. Pässe
52 043
2,00 €
1 fehl. Pass
52 031
Siegburger TV
30,00 €
Nichtantreten
52 033
HSG Siebengeb.-Th.
30,00 €
Nichtantreten
50 055
SSV Weilerswist
2,00 €
fehl. Pass
54 034
TuS Zülpich
2,00 €
fehl. Pass
54 032
Karl Veithen
Frauenwartin
Gebühren und Ordnungsstrafen
Verein
Betrag Grund
Spiel-Nr.
TuS Arloff
5,00 €
fehl. Z/S
60046
30,00 €
Ent. Nichtantreten Spiel
60058
TSV Bonn
2,00 €
1 fehl. Pass Groffot
60050
HV Erftstadt
1,00 €
unvollst. Spb
–
Ang.Werbeträger fehlt
61050
FC Hennef
2,00 €
1 fehl. Pass Nitschke
60053
5,00 €
fehl. Z/S
60059
SG Ollheim-Straßfeld
2,00 €
1 fehl. Pass Hamm
61046
2,00 €
1 fehl. Pass Hamm
61058
Poppelsdorfer HV
5,00 €
fehl. Z/S
60052
VfB Schleiden
1,00 €
unvollst. Spb
–
Ang. Werbeträger fehlt
61050
HSG Siebengeb./Th
5,00 €
fehl. Z/S
60045
30,00 €
Ent. Nichtantreten Spiel
60057
Silke Wohlfarth
Mädchenwartin
Gebühren und Ordnungsstrafen
Verein
Betrag Grund
Spiel-Nr.
SG Ollheim/Straßf.
20,00 €
Spielverlegung
930017
SG Ollheim/Straßf.
20,00 €
Spielverlegung
80011
SG Ollheim/Straßf.
2,00 €
1 fehl. Pass
80011
TV Euenheim
30,00 €
kurzfristige Spielabsage
811010
HSV Troisdorf
20,00 €
Spielverlegung
810014
Lülsdorf-Ranzel
2,00 €
1 fehl. Pass
80014
Lülsdorf-Ranzel
20,00 €
Spielverlegung
80018
Handballverband Mittelrhein
Amtliche Mitteilungen
KV Bonn / Euskirchen / Sieg
AM 14 2011
Seite 30 / 40
FC Hennef
4,00 €
2 fehl. Pässe
820007
HSG Siebengeb./ Th.
2,00 €
1 fehl. Pass
820007
HSG Siebengeb./ Th.
2,00 €
1 fehl. Pass
930017
TSV Feytal
2,00 €
1 fehl. Pass
80017
TSV Feytal
2,00 €
1 fehl. Pass
930021
HSG Rheinbach-Wormersd.
4,0
0 €
2 fehl. Pässe
820021
HSG Rheinbach-Wormersd.
2,00 €
1 fehl. Pass
820017
HSG Geislar-Oberkassel
2,00 €
1 fehl. Pass
930023
TV Palmersheim
2,00 €
1 fehl. Pass
930024
Rosa Stadtfeld
Staffelleiter mC
Gebühren und Ordnungsstrafen
Verein
Betrag Grund
Spiel-Nr.
TV Kuchenheim
€ 50,00
Zurückziehen der C II Jugend
HSV Troisdorf
€ 2,00
1 fehl. Pass 741004
TV Euenheim
€ 2,00
1 fehl. Pass 742001
HSG Geislar/Oberk.
€ 2,00
1 fehl. Pass
740002
TVE Bad M’eifel
€ 50,00
schuldhaftes Nichtantreten
741001
€ 20,00
Spielverlegung
741005
€12,00
6 fehl. Pässe
741005
TV Siegburg
€2,00
1fehl. Pass
741003
Gerhard Vieten
Handballverband Mittelrhein
Amtliche Mitteilungen
KV Köln / Rheinberg
AM 14 2011
Seite 31 / 40
Spielwart
Der TuS Rheindorf erhält 50% der Geldbuße aus dem Pokalspiel 2200002.
Der HSV Bocklemünd erhält 50% der Geldbuße aus dem Pokalspiel 2800005.
Der SC Fortuna Köln erhält 50% der Geldbuße aus dem Pokalspiel 2800006.
Spiel-Nr. 2000073: Wertung mit 0:0 Toren und 0:2 Punkten für Longericher SC und TuS
Wesseling
Wertung mit 2:0 Punkten und 0:0 Toren
Spiel-Nr. 2200002: Wertung für TuS Rheindorf
Spiel-Nr. 2800005: Wertung für HSV Bocklemünd II
Spiel-Nr. 2800006: Wertung für SC Fortuna Köln II
Spiel Nr. 2004075 für Pulheimer SC
Spiel Nr. 2002066 für RSV Rath Heumar
Spiel Nr. 2004043 für TuS Königsdorf
Sperre:
Julian Tomasic und Robin Steffens (beide Neukirchener TV) für 1 Spiel längstens bis zum
09.01.2012 gesperrt.
Michael Kalscheuer (HC Cologne Kangaroos) für 3 Spiele längstens bis zum 10.01.2012
gesperrt.
Dennis Birkelbach (TV Jahn Köln-Wahn) für 2 Spiele längstens bis zum 09.02.2012 gesperrt.
Frank Schwoll und Thorsten Richter (beide TSV Bayer Dormagen) für 3 Spiele längstens bis zum
09.01.2012 gesperrt.
Passwesen
Der HGV Hürth-Gleuel versieht den Pass von Matthias Raczek mit einem Passfoto (1. Und 2.
Ermahnung ! ).
Spielfeldaufbau
Longericher SC sorgt für ordnungsgemäßen Spielfeldaufbau (Tornetze defekt) in der Halle
Chorweiler.
HGV Hürth-Gleuel sorgt für ordnungsgemäßen Spielfeldaufbau (Tore nicht verankert, Möglichkeit
vorhanden) in der Halle Sudetenstraße.
Polizei SV Köln sorgt für ordnungsgemäßen Spielfeldaufbau (Tore nicht verankert, Möglichkeit
vorhanden) in der Halle Kartäuserwall.
Frank Jaspert
Schiedsrichterwart
Die Ordnungsstrafe in AM 12 für SR Eckstein
25 EUR
wird dem Longericher SC gestrichen und
dem Turnerkreis Nippes (SR ist dort Mitglied) belastet.
Handballverband Mittelrhein
Amtliche Mitteilungen
KV Köln / Rheinberg
AM 14 2011
Seite 32 / 40
Die Schiedsrichter Brocksteeg und Müller (beide TuS Wesseling) werden wegen 3x unent-
schuldigtem Fehlen von der Schiedsrichterliste gestrichen. TuS Wesseling informiert die SR.
TuS Wesseling hat seine Damenmannschaft Anfang Dezember vom Spielbetrieb zurück
gezogen,
aber nicht die SRin vom Spiel in Berg.-Gladbach informiert. Die entstandenen Kosten von 36
EUR hat die Kreiskasse an die SRin bezahlt. TuS Wesseling überweist den Betrag bitte
unverzüglich an die Kreiskasse.
Neue Handy-Nr. Jugend-SR-Betreuer Bernhard Schenk: 0152-561 685 71
SR Ansetzer für Spieler-SR Torsten Paufler ist bis 7.1.2012 in Urlaub. Umbesetzungen erst ab
08.1.2012 möglich.
Alwin Schmitz
Frauenwartin
TuS Wesseling : Die Strafe für das zurück ziehen einer Mannschaft beträgt nicht
200,00€ sondern 260,00€ (
doppelter Spielbeitrag) bitte den Rest
noch zu Überweisen.
Monika Zeyen
Jungenwart
Hiermit lade ich recht herzlich zu einer außerordentlichen Jugendleiter-Pflicht-Sitzung
am Mittwoch 18.01.12, 19:00, Clubraum in Rheindorf, ein.
Thema u.a. die Qualifikation für die Saison 2012/13.
Ich bitte alle Vereine die Meldungen mir bis zum 27.01.12 zukommen zu lassen. Dazu werde ich
rechtzeitig noch jeweils eine Info und die Meldebogen per Mail versenden. Diese Datei bitte
ausfüllen und den Dateinamen mit dem Vereinsnamen erweitert an mich bis zum o.g. Datum
zurück.
Die Meldungen bitte ALLE an mich, ich werde sie dann gesammelt an den HVM
weiterleiten.
Meldungen an mir vorbei werden nicht berücksichtigt.
Die Meldungen zur Kreisliga männl. u. weibl. bitte bis zum 29.02.12.
Für die Ausrichtung der Kreisendspiele suchen wir noch einen Ausrichter. Idealerweise eine
Doppelhalle bzw. 2 Hallen in ziemlicher nähe. Eine Lautsprecheranlage mit Mikro muss
vorhanden sein. Meldungen bitte schnellstens an mich. Termin für die Endspiele ist das WE
17./18.03.12. Es werden 10 Spiele sein, von der m/w E- bis zur A-Jugend.
Noch mal der Hinweis, für alle Spiele muss ein Spielbericht ausgefüllt werden, auch für die
Spiele wo der Gegner nicht angetreten ist. Verlorengegangene Spielberichte sind neu zu
erstellen und über den Gegner und Schiedsrichter an Paul Annas zu schicken
Die Finalpaarungen männlich wie weiblich sind, bzw. werden jetzt in SIS eingegeben. Bitte alle
Handballverband Mittelrhein
Amtliche Mitteilungen
KV Köln / Rheinberg
AM 14 2011
Seite 33 / 40
Vereine um zeitnahe Terminierung.
Allen wünsche ich ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr.
Staffelleiter A
TuS Wesseling: Bitte für einheitliche Torwarttrikots sorgen.
Wertung mit 0:0 Toren und 2:0 Punkten
2013 039 mB - für Frechen, Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers.
2013 045 mB - für Kerpen, Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers.
2014 050 mB - für Berg. Gladbach, Nichtabsage bei spielleitender Stelle.
2007B 039 mA - für Brühl, keine Nachholterminangabe
Spielfeldaufbau
TV Flittard / SG MTVD: Bitte dafür sorgen, dass in Halle Burgwiesenstr. die Tore verankert
werden und die Trennwand hochgefahren ist.
Longericher SC: Bitte dafür sorgen, dass in Halle Merianstr. die Tore verankert werden und die
Tornetze in Ordnung sind.
HSV Bocklemünd: Bitte dafür sorgen, dass in Halle Bezirkssportanlage die Tore verankert
werden.
Staffelleiter C,D und E- Jugend
Wertung mit 2:0 Punkten und 0:0 Toren
Spiel Nr. 2015044 für Tus Königsdorf
Rückzug der männl. C
–
Jugend RSV Rath Heumar aus der Kreisklasse Grp. A mit Mail vom
02.12.2011
Gebühren und Ordnungsstrafen
Verein
Strafe
Grund
Spiel Nr.
Brühler TV
5,00 €
2,00 €
fehl. Z/S
fehl. Pass
2000061
2000076
Dünnwalder TV
1,00 €
100,00 €
115,00 €
100,00 €
mangelh. Ausfüllen SB
Nichtantreten Pokal
Bescheid Nr. 4
Nichtantreten Pokal
2001061
2200002
2001067
2800006
HC Cologne Kangaroos
1,00 €
115,00 €
5,00 €
5,
00 €
Mangelh. Ausfüllen SB (SR)
Bescheid Nr. 6
fehl. Z/S
verspätete Vorlage SB
2000077
2003072
2800008
2800008
Handballverband Mittelrhein
Amtliche Mitteilungen
KV Köln / Rheinberg
AM 14 2011
Seite 34 / 40
2,00 €
fehl. Pass
2800008
HGV Hürth-Gleuel
2,00 €
4,00 €
5,00 €
2,00 €
fehl. Pass
fehl. Pässe
fehl. Z/S
fehl. Pass
2001062
2001069
2000069
2001077
HSV Frechen
2,00 €
fehl. Pass
2001069
HSG Refrath/Hand
5,00 €
5,00 €
5,00 €
verspäteter SB
fehl. SIS-Eintrag
verspäteter SB
2001059
2200005
2200005
Longericher SC
2,00 €
115,00 €
75,00 €
fehl. Pass
Bescheid Nr. 5
Streichung Spieler-SR 1.KK Frauen
2000059
2000073
Polizei SV Köln
2,00 €
1,00 €
fehl. Pass
fehl. Rückennummer
2000068
2000068
SC Fortuna Köln
4,00 €
2,00 €
5,00 €
fehl. Pässe
fehl. Pass
verspätetes Absenden SB
2000062
2000070
2000070
SC Janus Köln
100,00 €
Nichtantreten Pokalspiel
2800005
SG MTVD Köln
1,00 €
mangelh. Ausfüllen SB (SR Seidel)
2001065
SSV Overath
5,00 €
5,00 €
fehl. SIS-Eintrag
verspäteter SB
2200008
2200008
SV Union Rösrath
5,00 €
fehl. Z/S
2001072
TSV Bayer Dormagen
115,00 €
Bescheid Nr. 8
2002073
TSV Bayer Leverkusen
25,00 €
2,00 €
fehl. Wechselkluft
fehl. Pass
2001064
2001071
TuS 82 Opladen
4,00 €
5,00 €
fehl. Pässe
falscher SIS-Eintrag
2001059
2001067
TuS Ehrenfeld 65
5,00 €
2,00 €
falscher Versand SB
fehl. Pass
2002068
2200004
TuS Rheindorf
5,00 €
fehl. Z/S
2000065
TuS Wesseling
2,00 €
fehl. Pass
2000065
Handballverband Mittelrhein
Amtliche Mitteilungen
KV Köln / Rheinberg
AM 14 2011
Seite 35 / 40
115,00 €
Bescheid Nr. 5
2000073
TV Jahn Köln-Wahn
15,00 €
Bescheid Nr. 7
2001073
TV Forsbach
5,00 €
verspätetes Absenden SB
2001068
Frank Jaspert
1. FC Köln
2,
00 €
Fehl. Pässe
2013 038
1,
00 €
Mangelhaftes Ausfüllen SB
2013 043
5,
00 €
Mangelhaftes Ergebniseingabe
2013 043
Brühler TV
5,
00 €
Verspätetes Absenden SB
2008 038
25,
00 €
Einsatz eines nicht spielberechtigten
Spielers
2013 039
4,
00 €
Fehl. Pässe
2013 045
25,
00 €
Einsatz eines nicht spielberechtigten
Spielers
2013 045
2,
00 €
Fehl. Pass
2008 050
Dünnwalder TV
50,
00 €
Nichtabsage bei spielleitenden Stelle
2014 050
HGV Hürth-Gleuel
1,
00 €
Mangelhaftes Ausfüllen SB
2013 030
5,
00 €
Verspätetes Absenden SB
2013 030
5,
00 €
Verspätete Ergebnismeldung SIS
2013 030
1,
00 €
Mangelhaftes Ausfüllen SB
2013 037
HSG Refrath/Hand
15,
00 €
Spielverlegung
2014 038
1,
00 €
Mangelhaftes Ausfüllen SB
2014 043
HSG Rösrath/Forsbach
5,
00 €
Verspätetes Absenden SB
2008 039
5,
00 €
Fehl. ZN
2008 044
Leichlinger TV
16,
00 €
Fehl. Pässe
2008 041
Pulheimer SC
1,
00 €
Mangelhaftes Ausfüllen SB
2013 036
15,
00 €
Spielverlegung
2013 048
SG MTVD Köln
6,
00 €
Fehl. Pässe
2007B 013
6,
00 €
Fehl. Pässe
2007B 018
5,
00 €
Ergebnismeldung falsch
2007B 030
Handballverband Mittelrhein
Amtliche Mitteilungen
KV Köln / Rheinberg
AM 14 2011
Seite 36 / 40
2,
00 €
Fehl. Pass
2007B 040
SSK Kerpen
25,
00 €
Fehl. Wechselkluft (Torhüter)
2007B 029
5,
00 €
Verspätetes Absenden SB
2013 045
5,
00 €
Falsche Ergebniseingabe SIS
2013 050
TS79 Bergisch Gladbach
1,
00 €
Mangelh. Ausfüllen SB
2007A 040
5,
00 €
Fehl. ZN
2007A 040
TSV Bayer Leverkusen
2,
00 €
Fehl. Pass
2014 043
Turnerkreis Nippes
1,
00 €
Mangelhaftes Ausfüllen SB
2013 037
2,
00 €
Fehl. Pass
2008 038
5,
00 €
Ergebnismeldung falsch
2008 043
TuS Wesseling
5,
00 €
Verspätetes Absenden SB
2007B 018
2,
00 €
Fehl. Pass
2007B 018
2,
00 €
Fehl. Pass
2007B 029
5,
00 €
Fehl. ZN / Sek.
2007B 029
5,
00 €
Nicht rechtzeitige Vorlage des SB
2007B 029
6,
00 €
Fehl. Pässe
2008 043
1,
00 €
Mangelhaftes Ausfüllen SB
2013 043
8,
00 €
Fehl. Pässe
2008 037
TV Flittard
5,
00 €
Fehl. ZN
2007B 034
,00 €
Spielabsage
2014 050
Wolfgang Lieske
1. FC Köln
5,00 €
fehl. SiS Eintrag
2018042
Brühler TV
2,00 €
fehl. Pass
2003063
5,00 €
verspäteter Eing. SB
2016036
5,00 €
falsches Erg. SiS
2021048
HC Aussem
38,50 €
unberechtigte Fahrtkosten Schiedsrichter
2003061
HC Cologne Kangaroos
2,00 €
fehl. Pass
2003063
HSV Frechen
15,00 €
Spielverlegung
2018055
HSG Refrath/Hand
2,00 €
fehl. Pass
2003066
25,00 €
fehl Spielerschiri
2003061
Handballverband Mittelrhein
Amtliche Mitteilungen
KV Köln / Rheinberg
AM 14 2011
Seite 37 / 40
1,00 €
mangelh. Ausfüllen SB
2010041
5,00 €
fehl. SiS Eintrag
2009047
6,00 €
fehl. Pässe
2010046
Leichlinger TV
2,00 €
fehl. Pass
2010044
1,00 €
mangelh. Ausfüllen SB
2023044
Longericher SC
4,00 €
fehl. Pässe
2002070
1,00 €
mangelh. Ausf. SB
2020041
Neukirchener TV
15,00 €
Spielverlegung
2020051
Polizei SV Köln
-
38,50 €
Erstattung Fahrtkosten Schiedsrichter
2003061
2,00 €
fehl. Pass
2004041
Pulheimer SC
2,00 €
fehl. Pass
2002076
2,00 €
fehl. Pass
2002037
RSV Rath-Heumar
50,00 €
Nicht angetreten
2015044
100,00 €
Rückzug der C- Jugend
2,
00 €
fehl. Pass
2002074
4,00 €
fehl. Pässe
2015032
1,00 €
mangelh. Ausf. SB
2018044
5,00 €
fehl SiS Eintrag
2021026
SC Janus Köln
5,00 €
verspäteter Eing. SB
2003067
1,00 €
mangelh. Ausfüllen SB
2003067
5,00 €
verspäteter Eing. SB
2003051
1,00
€
mangelh. Ausfüllen SB
2003051
SG MTVD Köln
2,00 €
fehl. Pass
2002062
30,00 €
Spielverlegung
2002077
2,00 €
fehl. Pass
2002069
6,00 €
fehl. Pässe
2010042
5,00 €
fehl. SiS Eintrag
2010042
5,00 €
fehl. SiS Eintrag
2016043
6,00 €
fehl. Pässe
2010046
5,00 €
fehl. SiS Eintrag
2010046
SSK Kerpen
25,00 €
fehl. Spielerschiri
2003072
5,00 €
verspäteter Eing. SB
2009045
5,00 €
verspäteter Eing. SB
2018045
1,00 €
mangelh. Ausf. SB
2019044
SSV Overath
5,00 €
fehl. SiS Eintrag
2002067
Telekom-Post-SG-Köln
5,00 €
fehl. SiS Eintrag
2002064
Handballverband Mittelrhein
Amtliche Mitteilungen
KV Köln / Rheinberg
AM 14 2011
Seite 38 / 40
TS 79 Berg. Gladbach
15,00 €
Spielverlegung
2010049
TSV Bayer Dormagen
100,00 €
nicht angetreten
2002066
Turnerkreis Nippes
2,00 €
fehl. Pass
2002074
TuS 82 Opladen
-
25,00€
Rücknahme der Strafe
2003056
5,0
0 €
fehl. SiS Eintrag
2011047
TuS Ehrenfeld 65
2,00 €
fehl. Pass
2010045
2,00 €
fehl. Pass
2010050
TuS Rheindorf
25,00 €
fehl. Spielerschiri
2003056
TuS SW Brauweiler
5,00 €
fehl. Z/S
2003070
TuS Wesseling
2,00 €
fehl. Pass
2004059
TV „Jahn“ Köln
-Wahn
1,00 €
mangelh. Ausf. SB
2018042
TV Flittard
5,00 €
verspäteter Eing. SB
2019015
4,00 €
fehl. Pässe
2019049
TV Forsbach
2,00 €
fehl. Pass
2004060
2,00 €
fehl. Pass
2004052
100,00 €
nicht angetreten
2004075
100,00 €
nicht angetreten
2004043
,00 €
fehl. Pass
2004068
Heinz Peter Plattes
Brühler TV
4,00 €
Fehl.Pässe
HSV Bocklemünd
5,00 €
SB nicht an P.Annas
2044013
SSV Overath
12,00 €
Fehl,Spielerpässe
2040023
Dünnwalder TV
25,00 €
Fehl.Spieler Schiedsrichter
HSV Frechen
2,00 €
Fehl.Pass
2005071
SG MTVD Köln
2,00 €
Fehl.Pass
2005068
SSV Overath
25,00 €
Fehl.Spieler Schiedsrichter
2006070
TuS Rheindorf
100,00 €
Spielabsage
VfL Köln 99
2,00 €
Fehl.Pass
Monika Zeyen
TuS Wesseling
25,00 €
SR Müller ue
2008033
TuS Ehrenfeld
25,00 €
SR Barbanti ue
2010033
TuS Ehrenfeld
25,00 €
SR Borowskiy ue
2010033
Neukirchener TV
25,00 €
SR Elter ue
2040017
TS Berg.-Gladbach
25,00 €
SR Swidzinski ue
2008039
Bayer Dormagen
25,00 €
SR Poot ue
2009044
Handballverband Mittelrhein
Amtliche Mitteilungen
KV Köln / Rheinberg
AM 14 2011
Seite 39 / 40
TV Jahn Wahn
25,00 €
SR Lange ue
2010044
Turnerkreis Nippes
25,00 €
SR Müllenholz ue
2043028
HSG
Rösrath/Forsbach
25,00 €
SR Leidheuser ue
2045028
TuS Wesseling
25,00 €
SR Brocksteeg ue
2005065
TuS Wesseling
25,00 €
SR Müller ue
2005065
Alwin Schmitz
Handballverband Mittelrhein
Amtliche Mitteilungen
KV Oberberg
AM 14 2011
Seite 40 / 40
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