CoronaSchVO ab 01.10.2020

Neue Coronaschutzverordnung
In der ab dem 1.10.2020 geltenden Coronaschutzverordung sind folgende Änderungen für den Sport enthalten:
- Die Personenbegrenzungen für Kontaktsportarten entfällt, allerdings muss die (einfache) Rückverfolgbarkeit sichergestellt sein.
- Bei bundesweiten Teamsportveranstaltungen (sämtliche Ligen/Wettbewerbe, an denen Mannschaften aus dem gesamten Bundesgebiet teilnehmen können) ist die Inzidenz am Tag vor der Veranstaltung entscheidend. Ist die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner in der Kommune des Austragungsortes >35 und das Infektionsgeschehen nicht klar eingrenzbar, sind Zuschauer ausgeschlossen.
Wie gewohnt finden Sie die Coronaschutzverordnung, die ergänzten Hygiene- und Infektionsschutzstandards, die genannten Leitfäden und weitere Informationen auf der Internetseite des LSB: LINK zur Übersichtsseite